21.05.2025
Für die rund 8.000 Beschäftigten in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wird es keine Hauptstadtzulage geben. Bischof Christian Stäblein erklärte am Mittwoch in Berlin, die Landeskirche habe „die Aufforderung der Gewerkschaften zu Verhandlungen über die Hauptstadtzulage angenommen, aber bedauerlicherweise keinen gemeinsamen Weg gefunden“.
Für die Tarifkommission der Kirchenleitung sei dies keine Abkehr vom Tarifvertrag TV-L für den öffentlichen Dienst der Länder, da die Hauptstadtzulage nicht dort, sondern in einem nur für Berlin geltenden eigenen Tarifvertrag geregelt sei.
Im Tarifabschluss der Landeskirche mit den Gewerkschaften ver.di, GKD und GEW war im März 2024 vereinbart worden, Verhandlungen über die Übernahme der Hauptstadtzulage zu führen, sobald diese im Land Berlin vereinbart ist. In Berlin wurde im Herbst 2024 ein entsprechender Tarifvertrag beschlossen, der seit April in Kraft ist und eine Zulage von bis zu 150 Euro im Monat für Landesbeschäftigte vorsieht. Davor hatte das Land seit 2020 außertariflich eine Hauptstadtzulage gezahlt.
Stäblein betonte, die Tarifkommission der Kirchenleitung habe beraten, ob eine Hauptstadtzulage für alle Mitarbeitenden in der Landeskirche gezahlt werden kann. „Wortbruch lassen wir uns nicht nachsagen“, erklärte er mit Blick auf Kritik aus den Gewerkschaften. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD), Christian Hannasky, nannte die Entscheidung enttäuschend. Dies sei „keine wertschätzende Haltung gegenüber den gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeitenden“ in der Landeskirche.