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Die V. Landessynode

Zusammensetzung

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Über die Landessynode

Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Sie wird für sechs Jahre gewählt und tagt mindestens einmal jährlich. Ihre Mitglieder werden von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken gewählt, einige auch berufen. Der Landessynode gehören 108 Mitglieder an. Sie vertreten 833.846 Gemeindeglieder in 25 Kirchenkreisen und 1.096 Kirchengemeinden in den drei Sprengeln Berlin, Potsdam und Görlitz organisiert. (Stand 31.12.2022).

 

Der Landessynode gehören an:

  • 74 Mitglieder aus den Kirchenkreisen
  • 1 Bischöfin/Bischof
  • 3 Generalsuperintendent/innen
  • 1 geistliche Moderator/in
  • 1 Präsident/in des Konsistoriums
  • 1 Propst/Pröpstin des Konsistoriums
  • 8 Superintendent/innen
  • 1 Lehrstuhlinhaber/in der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin 
  • 6 Mitglieder aus den kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken
  • 12 Berufene

Die Landessynode wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium. Es besteht aus dem Präses, zwei Vizepräsides und zwei Schriftführenden. Ferner bildet sie aus ihren Mitgliedern den Ältestenrat und Ausschüsse, die den Arbeitsgebieten der Kirche entsprechen.

Icon recommendedRechtliche Grundlagen

Als rechtliche Grundlagen der Landessynode gelten einerseits die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) Abschnitt 2 "Die Landessynode" Artikel 67-79) und andererseits die Geschäftsordnung der Landessynode der EKBO.

Bildergalerie Herbstsynode 2023 - 22. November bis 25. November 2023

Letzte Änderung am: 29.02.2024