Evangelische Kirchengemeinden, Kita-Verbände und diakonische Kita-Träger beteiligen sich auf der Grundlage der kommunalen Bedarfsplanungen am Kita-Ausbau. Der Strukturanpassungsfonds für Kindertageseinrichtungen unterstützt die kirchlichen Träger bei der Schaffung neuer und dem Erhalt bestehender Kindertageseinrichtungsplätze.
Momentan sind die Mittel des Kita-Strukturanpassungsfonds ausgeschöpft. Die Möglichkeit zur Antragstellung ist ausgesetzt.
Rechtsgrundlage ist § 7 der Rechtsverordnung über die Kindertagesstättenarbeit
Georgenkirchstr. 69-70
10249 Berlin