Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen

Strukturanpassungsfonds für Kindertagesstätten

 

InstagramRSSPrint

Informationen und Rechtsgrundlage

Evangelische Kirchengemeinden, Kita-Verbände und diakonische Kita-Träger beteiligen sich auf der Grundlage der kommunalen Bedarfsplanungen am Kita-Ausbau. Der Strukturanpassungsfonds für Kindertageseinrichtungen unterstützt die kirchlichen Träger bei der Schaffung neuer und dem Erhalt bestehender Kindertageseinrichtungsplätze.

Der Ausbau der Kitaplätze ist in fast allen Kommunen eine aktuelle und drängende Aufgabe. Mit dem Strukturanpassungsfonds hat die Landessynode ein Anreizsystem geschaffen, um evangelische Träger zum Ausbau Evangelischer Kitas zu ermutigen. Denn die Evangelische Kita bietet eine Gelegenheit, evangelische Bildung in die Frühpädagogik einzubringen, Familien zu unterstützen und das interreligiöse Gespräch zu üben.

Rechtsgrundlage ist § 7 der Rechtsverordnung über die Kindertagesstättenarbeit.

Letzte Änderung am: 28.02.2023