Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
InstagramRSSPrint

Solardächer auf Kirchen

Landeskirchliches Bauamt und Umweltbüro suchen Kontakt mit Landesdenkmalbehörden für Möglichkeiten der Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Kirchen.

Berlin/dk. Das Kirchliche Bauamt und das Umweltbüro möchten Kirchengemeinden dabei unterstützen, durch die Erzeugung erneuerbaren Stroms mehr für den Klimaschutz zu tun und die Versorgungssicherheit mit erneuerbarer Energie zu verbessern. Dazu wird es Treffen mit den Landesdenkmalämtern Berlin, Brandenburg und Sachsen geben. In diesen Treffen soll stellvertretend für die Kirchengemeinden anhand von Beispielobjekten erarbeitet werden, welche denkmalgeschützten Gebäude für die Installation einer Photovoltaikanlage in Frage kommen oder bei welchen dies aus denkmalpflegerischer Sicht eher ausgeschlossen sein wird.

Die Evangelischen Kirche in Württemberg hat diese Gespräche schon geführt und für Kirchengemeinden Antworten erhalten. Wenn Kirchengemeinden und Einrichtungen der Landeskirche überlegen, eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude Ihrer Kirchengemeinde oder auf einem Gebäude im Ensembleschutz zu installieren, können im Vorfeld Unterlagen an das Umweltbüro gesendet werden, die dann bei dem Treffen besprochen werden.

Folgende Unterlagen sollten eingereicht werden (max. 2 DIN A4-Seiten):
* Lageplan, genordet, mit Darstellung von Gebäude und Umfelde
* Foto des Gebäudes (möglichst vom öffentlichen Raum, aus normaler Perspektive eines Menschen); gegebenenfalls Foto des denkmalgeschützten Ensembles
* Darstellung der Photovoltaikanlage als Zeichnung (Ansicht) oder Foto mit skizzenförmiger Eintragung der Fläche, so dass klar erkennbar ist, welcher Teil des Daches belegt werden soll und wie groß die Fläche ungefähr ist.

Außerdem folgende Angaben:
* Baujahr
* Denkmalschutz (ja /nein)
* Bruttogrundrissfläche (m2)
* Dachart * Dachdeckung
* Für die Installation der Anlage geeignete Fläche (m2)
* Max. Anlagenleistung (kWp)

Das Ergebnis der geplanten Treffen wird keine denkmalrechtliche Genehmigung ersetzen. Weitere Punkte sind für die Kommunikation mit dem Bauamt wichtig.

Folgende Fragen sind intern zu klären und zu beantworten:
* Wurde das Vorhaben im Gemeindekirchenrat (GKR) abgestimmt? Wurde das Vorhaben im Ort und mit den Anwohnenden angesprochen?
* Wurde schon Kontakt mit dem Bauamt wegen einer möglichen Vertragsgestaltung (Nutzungsvereinbarungen, Dienstbarkeiten) aufgenommen?
* Wurde für die geplante Anlage früher schon einmal eine kirchenaufsichtliche oder eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragt?
* Kurze Erläuterung, wofür die Photovoltaik-Anlage genutzt werden soll (Volleinspeisung, Eigenversorgung und anderes)
* Wurde geprüft, ob im näheren Umfeld alternative Möglichkeiten zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage bestehen (auf Nebengelassen, Pfarrhaus, ggf. Freiflächen etc.), die nicht einsehbar sind und das Denkmal nicht beeinträchtigen?
* Wurde geprüft, ob die Statik des Daches ausreichend dimensioniert ist, um die Photovoltaik-Anlage aufzunehmen?
* Wurde geprüft, ob die Elektroanlage ausreichend dimensioniert ist?
* Wurde der Brandschutz geprüft? Gab es schon eine Begehung mit der örtlichen Feuerwehr? Gibt es dazu schon bekannte Anforderungen (zum Beispiel Abschaltung der Anlage im Brandfall und anderes)?
Die Unterlagen sind per E-Mail bis zum 30. September an umwelt(at)ekbo.de zu schicken. Ansprechpartner im Umweltbüro sind Jörn Budde und Giancarlo Walter, E-Mail: umwelt(at)ekbo.de

Letzte Änderung am: 29.02.2024