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Vermögensanlageverordnung der EKBO

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat eine Neufassung der Verordnung zur Anlage von Kapitalvermögen erlassen. Die Änderungen traten am 11. Dezember 2020 (KABl. 2021 Nr. 1S. 2) in Kraft und wurden durch Rechtsverordnung vom 16. Dezember 2022 geändert.

Aus Sicht des Umweltbüros besonders erfreulich sind  einige ergänzte Richtlinien, die sicherstellen, dass das Kapitalvermögen nicht in umweltschädliche Projekte und Organisationen investiert wird.

So darf kein Geld in Unternehmen angelegt werden, die genetisch verändertes Saatgut oder Pestizide erzeugen oder generell umweltschädigendes Verhalten zeigen. Es darf auch nicht in Firmen investiert werden, die Atomenergie produzieren oder die in ihrer Wertschöpfungskette Umsatzanteile von mehr als 30% an fossilen Energieträgern haben.

Außerdem werden in der neuen Verordnung aber auch Empfehlungen abgegeben, wo Kapitalvermögen am besten eingesetzt werden sollte. Auch hier spielen ökologische Kriterien eine wichtige Rolle. So werden Unternehmen empfohlen, die sich für die Entwicklung und den Ausbau erneuerbarer Energien einsetzen, eigene Umweltrichtlinien umsetzen, über ein eigenes Umweltmanagementsystem verfügen und sich für die Reduzierung von Energie- und Rohstoffverbrauch einsetzen.

Die Vermögensanlageverordnung finden Sie hier.

„Berlin Divestment Award“ für die EKBO

Die EKBO wurde 2017 mit dem „Berlin Divestment Award“ der Bürgerbewegung Fossil Free Berlin in der Kategorie „Klimafinanz-Vorreiterin“ ausgezeichnet. Die EKBO wurde für ihre vorbildliche Umschichtung von Finanzen aus der Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen anerkannt. Die Auszeichnung wurde vom Umweltbüro der EKBO in Empfang genommen.

Letzte Änderung am: 12.10.2023