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Über uns

Unser Selbstverständnis

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist eine Gemeinschaft von evangelischen Christinnen und Christen auf dem Gebiet mehrerer Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Sachsen).

Unsere Kirche stellt sich der gesellschaftlichen Diskussion und macht in unserer pluralen Gesellschaft vielfältige Angebote – spirituell, sozial, kulturell, pädagogisch und politisch. 

Sie feiert Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen und zu vielen besonderen Gelegenheiten. Sie begleitet Menschen an den hervorgehobenen Momenten des Lebens, zu Taufe und Konfirmation, Trauung oder Bestattung.

Sie bietet Seelsorge und Beratung an, macht unterschiedliche Bildungsangebote in Gemeinde und Schule, für  Jugendliche und Erwachsene. Kirchengemeinden unterhalten Kindergärten und begleiten Heranwachsende in Konfirmandengruppen und in der Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche lernen in evangelischen Schulen und  nehmen Angebote der offenen Arbeit wahr.

Die Diakonie hilft  Menschen in Not, unterhält Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen für Behinderte und soziale Beratungsstellen.

Sonntag und Alltag, Leben, Handeln und Glauben gehören zusammen.

Auch sucht die evangelische Kirche das Gespräch mit Kunst und Kultur.

Und sie schaut über die eigene Landeskirche hinaus in die Ökumene der weltweiten Kirchengemeinschaft.

Zu unserer Landeskirche gehören sowohl die Bundeshauptstadt als auch die schlesische Oberlausitz; Städte und dünn besiedelte Regionen in Brandenburg gehören zusammen.

Unsere "Satzung": Die Grundordnung der EKBO

Historie der Landeskirche

1817 führte der Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. die Union zwischen Lutheranern und Reformierten ein. Der protestantische Theologe und Mitbegründer der Berliner Universität, Daniel Friedrich Schleiermacher, hatte diese Union begrüßt und gefördert, wehrte sich aber gegen staatliche Eingriffe in kirchliche Angelegenheiten. Gemeinsame Abendmahlsfeiern wurden möglich. Eine einheitliche kirchliche Verwaltung und – trotz heftiger Proteste vieler Gemeinden – eine einheitliche Gottesdienstordnung entstanden. Das lutherische oder reformierte Bekenntnis der Gemeinden blieb aber unangetastet.

Im 19. Jahrhundert begann von den 1820er Jahren an eine Gründungsphase freier Gesellschaften auf den Gebieten von Mission und Diakonie. So entstanden die Berliner Missionsgesellschaft, der Centralausschuss für Innere Mission und die Berliner Stadtmission sowie diakonische Stiftungen in Berlin und in mehreren Orten Brandenburgs.

1850 erhielt die preußische Landeskirche eine eigene oberste Verwaltungsbehörde mit Sitz in Berlin, den Evangelischen Oberkirchenrat. Dieser war gegenüber den Provinzialkirchen weisungsberechtigt.

Um 1870 besuchten in Berlin nur 1,88 Prozent der Kirchenmitglieder den Sonntagsgottesdienst – ein Zeichen für die deutlich spürbare Entkirchlichung in der rasch wachsenden Großstadt. Die Kirchenaustritte nahmen deutlich zu. 1881 wurde während der Synode geäußert, Berlin gelte als die unkirchlichste Stadt der Welt.

Gleichzeit erlebte Berlin seit den 1870er Jahren bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs einen beispiellosen Kirchenbauboom.

1918 wurde mit der Abdankung Kaiser Wilhelms II. die enge Verbindung zwischen »Thron und Altar« – der preußische König war stets zugleich kirchliches Oberhaupt – beendet. Die preußische Landeskirche wurde selbstständig (»Evangelische Kirche der altpreußischen Union«) und gab sich 1922 eine eigene Verfassung. Dabei waren in der Weimarer Reichsverfassung günstige Rahmenbedingungen geschaffen worden. Sie trennte zwar Kirche und Staat, sicherte den Kirchen aber als Körperschaften öffentlichen Rechts unter Wahrung ihrer Freiheit zur Selbstverwaltung eine Reihe von Rechten, darunter das der Steuererhebung. Es gab weiterhin die Staatsleistungen, zu denen der Staat rechtlich verpflichtet war; an den öffentlichen Schulen wurde Religionsunterricht erteilt.

1933 versuchten die Nationalsozialisten und die von ihnen unterstützten »Deutschen Christen«, die Kirche »gleichzuschalten«.

Christen jüdischer Herkunft wurden durch die Einführung des „Arierparagraphen“ von kirchlichen Ämtern und ab 1941 auch vom Gottesdienst ausgeschlossen. Nur wenige in Pfarrerschaft, Gemeinden und Kirchenbehörden widersprachen oder versuchten, ihren jüdischstämmigen Gemeindegliedern und Amtsbrüdern zu helfen. Manche, wie etwa Karl Themel, leisteten Denunziantendienste, indem sie systematisch in Kirchenbüchern nach „nichtarischen“ Christen suchten und diese Daten dem Staat weitergaben.

Gegen den totalitären Anspruch des Staates und als Antwort auf die „Deutschen Christen“ bildete sich die „Bekennende Kirche“. Bekannte Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer. 1934 beschloss die Bekenntnissynode in Barmen als Grundlage ihrer Arbeit die „Barmer Theologische Erklärung“. Sie gilt auch heute in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz als wichtiges Bekenntnis. An manchen Orten bildeten sich Bekenntnisgemeinden, die unabhängig von der deutsch-christlich dominierten Kirchenleitung waren und eigene Pfarrer anstellten. Bei den Wahlen zum GKR dominierten oft die Deutschen Christen, und es kam an vielen Orten zu Auseinandersetzungen zwischen DC-Anhängern, der BK Nahestehenden und den „Neutralen“, die versuchten, sich aus dem Kirchenkampf herauszuhalten, aber oft auch Anhänger der nationalsozialistischen Politik waren.

Einige Pfarrer kamen in Haft, manche wurden ermordet, so wie der Berliner Theologe Dietrich Bonhoeffer, der im April 1945 im KZ Flossenbürg hingerichtet wurde. Sein Elternhaus in Berlin-Charlottenburg, Marienburger Allee 43, – aus dem er im April 1943 heraus verhaftet wurde –ist heute die Erinnerungs- und Begegnungsstätte "Bonhoeffer-Haus".

1945 bildete Otto Dibelius einen Beirat, der dann zur Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg wurde. Otto Dibelius wurde der erste Bischof. 1948 erarbeitete die Synode die Grundordnung der Landeskirche. Die Landeskirche wurde Gliedkirche der neu gegründeten Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie war zugleich Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), in der sich die früheren Provinzialkirchen der Altpreußischen Union zusammenschlossen.

Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit und die Entnazifizierungen wurden nur zaghaft in Angriff genommen und kamen bald ganz zum Erliegen. Einige der deutsch-christlichen Pfarrer sowie den Konsistorialpräsidenten schickte man in den Ruhestand, einige andere in andere Landeskirchen. Eine intensive kritische Beschäftigung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in der Landeskirche hat erst später begonnen. In der Ostregion war noch vor 1989 das „Kirchenkampf-Projekt“ unter Leitung des Generalsuperintendenten Erich Schuppan begonnen worden, das sich der Situation in den Gemeinden und Kirchenkreises in der Nazi-Zeit widmete. Mit der Gründung des Instituts Kirche und Judentum durch Professor Günther Harder (früher Leiter der Bekennenden Kirche in Brandenburg) im Jahr 1960  begann der Versuch, nach den antisemitischen und antijudaistischen Verirrungen der Vergangenheit an einem neuen Verhältnis zum Judentum zu arbeiten.

Von der Teilung Deutschlands war Berlin-Brandenburg besonders betroffen. Die Neumark gehörte jetzt zu Polen, und die Trennlinie zwischen Ost und West ging mitten durch die Landeskirche hindurch. Nach der Verfestigung der Grenze durch den Mauerbau im Jahr 1961 verstand sich die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, weiterhin als eine Kirche, musste aber organisatorisch in eine Ost- und eine West-Region geteilt werden. Nach der Wiedervereinigung konnte die organisatorische Einheit wieder hergestellt werden.

Im Jahr 2004 kam es zu einer Neubildung der Landeskirche durch die Verbindung mit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz. Es entstand die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

www.erinnerungskultur-ekbo.de

www.vbbkg.de

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Letzte Änderung am: 12.10.2023