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Hilfe in Kriegszeiten

Der Fördermittel-Bereich ist in Bewegung

Der Fördermittel-Bereich ist durch die Invasion Russlands in der Ukraine in Bewegung. Der Krieg verändert die Europäische Union: Es wird Änderungen in der Fördermittel-Landschaft geben. Zudem wird die Europäische Union von einem zivilgesellschaftlichen Friedensprojekt zu einer militärisch bedeutsameren Akteurin in der Weltpolitik werden.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat auf Ihrer Seite https://ukraine.ekbo.de/ [NEU!] beispielsweise eine Übersicht des "Fördermittel-Blogs" verlinkt, die einige Fördermittelgeber nennt, die auf den Angriff Russlands auf die Gesamtukraine und die Menschen reagiert haben, die in die Europäische Union flüchten.

Diesen und weitere nützliche Links finden Sie unter:
https://ukraine.ekbo.de/netzwerke-und-strukturen.html [NEU!]

Auch im Bereich der EU-Fördermittel rechnen Expertinnen und Experten mit Veränderungen. Jedoch sind die Stimmen eher verhalten, was die Neuauflage von EU-Fördermöglichkeiten auf Ebene von einzelnen Mitgliedstaaten (also im Fall von Deutschland bundesweite Programme) oder auf der Ebene einzelner Bundesländer in Deutschland angeht. Denkbar ist jedoch, dass bereits bestehende Förderlinien erweitert werden, um besser auf die jetzt angekommenden Menschen zugeschnitten zu sein.

Deutsch-polnische und Kultur-Solidarität mit der Ukraine

Update, 10.10.22: Es werden Kooperationsprojekte mit ukrainischen Partnerschaften werden in verschiedenen Bereichen gefördert: siehe Detailnachricht:

Deutsch-polnische und Kultur-Solidarität mit der Ukraine

CARE/CARE Plus/FAST-CARE

So hat die Kommission einen Vorschlag für den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (Cohesion Action for Refugees in Europe/CARE) angenommen. Mitgliedstaaten sollen so Menschen unterstützen, die vor der Invasion der Ukraine durch Russland fliehen. Mit CARE sollen die Regelungen der EU-Fonds 2014-2020 flexibler werden. Die Unterstützung im Rahmen der Kohäsionspolitik wird die Unterstützung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF, siehe unten) und anderen Finanzierungsquellen ergänzen.

  1.     Um – insbesondere angesichts der Pandemie – den Druck auf die nationalen Haushalte zu mindern, wird die Option auf eine EU-Kofinanzierung von 100 % aus Kohäsionsmitteln des Zeitraums 2014-2020 auf das Rechnungsjahr 2021-2022 ausgeweitet und verlängert.
  2.     Die Mitgliedstaaten und Regionen werden die Möglichkeit haben, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für alle Arten der Unterstützung von aus der Ukraine geflohenen Menschen zu verwenden.
  3.     Die Ausgaben der Mitgliedstaaten für Unterstützung aus der Ukraine geflohener Menschen kommen rückwirkend ab dem Beginn der russischen Invasion für eine EU-Unterstützung in Betracht.
  4.     Berichterstattung etc. werden vereinfacht.

Update, 30.5.22: Im Fall von Berlin und Brandenburg hat die EKBO in den Begleitgremien nach solchen unbürokratischen Lösungen gesucht. In der Region wird die Cohesion Action for Refugees in Europe/CARE wenig in Anspruch genommen werden, da viele Mittel bereits ausgeschöpft sind und die Frist für die Umsetzung sehr kurz bemessen ist. Die 100%-Kofinanzierung (Punkt 1) wird zum Teil genutzt, allerdings nicht in neuen Förderinstrumenten, in bestehenden Förderprojekten können geflüchtete Menschen zum Teil integriert werden.

Momentan gibt es keine Anzeichen für ein kreditfinanziertes Sonderprogramm wie über das sogenannte "NextGenerationEU"-Paket der Corona-Wiederaufbau-Mittel, wenn jedoch die Krise bzw. der Krieg länger dauern würde, könnte in diese Richtung politische Bewegung entstehen. Bisher gibt es hier weniger Forderungen aus Deutschland, eher aus anderen Mitgliedstaaten der EU.

Auf der Ebene der direkt aus Brüssel verwalteten Förderprogramme sieht es etwas anders aus, eine thematische Erweiterung von Programmen ist hier denkbar, z. B. kann das Programm Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention (CERV) oder das Bildungsprogramm Erasmus+ relativ schnell auf Teilbereiche der Kriegsfolgen reagieren.

Update, 11/2022: CARE Plus erlaubt seit dem Frühjahr 2022 insbesondere den Hauptaufnahmeländern, direkte Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine über Kohäsionsmittel zu realisieren.

Flexible Assistance to Territories (FAST-CARE) erlaubt es, Projekte aus der Förderperiode 2014 bis 2020, die aufgrund von Schwierigkeiten durch die Invasion Russlands in die Ukraine nicht abgeschlossen werden konnten, auch mit Mitteln der Förderperiode 2021 bis 2027 abzuschließen.

Europäischer Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Update, 11.11.22 (unter anderem neue URL-Adressen): Aus den Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) im sogenannten "Nationalen Programm" Deutschlands können Maßnahmen öffentlicher und privater Träger in Deutschland, aber auch in den Nachbarländern der Ukraine finanziert werden. In Deutschland sind beispielsweise Projekte in folgenden Bereichen förderfähig:
• Identifizierung von vulnerablen Personen als auch deren Aufnahme, Unterbringung und Versorgung (Essen, Kleidung, medizinische Hilfe)
• Unterbringung, Versorgung (Essen, Kleidung, medizinische Hilfe) und Betreuung Geflüchteter
• Management des Übergangs von der Erstaufnahme in den Wohnungsmarkt und die weitere Betreuung der Zielgruppe
• Registrierung und Abstimmung mit europäischen Partnern zur Verhinderung eines missbräuchlichen Ausnutzens der aktuellen Krisensituation durch andere
• Verteilung und Personenbeförderung, einschließlich Koordinierung und Aufbau von Strukturen
• Informationsangebote und Übersetzungsleistungen und Einsatz von Sprachmittelnden im Zuge der Aufnahme, Versorgung und Erstintegration
• medizinische Versorgung und psychosoziale Betreuung
• Ergänzende Maßnahmen zu Integrationskursen
• Beratung, Betreuung, Begleitung und Angebote für Kinder und Jugendliche
• Angebote für die ältere Generation der Kriegsflüchtlinge (Altenpflege und zielgruppenspezifische Angebote)
• Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen und Kinder vor Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution
• Maßnahmen zur Familienzusammenführung, z.B. Integrationslotsen oder aufsuchende Beratung
• Stärkung des Ehrenamts

Seit August 2022 ist der Förderaufruf und weitere Dokumente für den AMIF veröffentlicht, die Antragsstellung ist bereits möglich. Die Seite ist nunmehr über die eigene URL www.eu-migrationsfonds.de organisiert, der Zugang über die Seiten des national zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde dorthin verlagert. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.eu-migrationsfonds.de/DE/Infothek/infothek_node.html

Auf den Seiten findet sich zudem auch ein Selbstcheck, der bei der Einschätzung, ob ein Projekt im AMIF förderfähig ist, helfen soll:

https://www.eu-migrationsfonds.de/DE/Foerderung/foerderung_node.html

Erasmus+

Update, 30.5.22: In Bezug auf Erasmus+ wurde eine Reihe von Flexibilisierungen vorgenommen, die die Integration von ukrainischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern erleichtern sollen. Außerdem gibt es einen neuen Ansatz: Um junge Menschen in Europa dabei zu unterstützen, selbst in der Unterstützung der Opfer des Krieges in der Ukraine aktiv zu werden, galt bereits eine zusätzliche Antragsfrist für Jugendpartizipationsprojekte in Erasmus+ wie auch für Solidaritätsprojekte im Europäischen Solidaritätskorps. Auch bei zukünftigen Antragsrunden sind solche Jugendprojekte gern gesehen.

Ukraine-Förderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Update 8/2022: Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet neben Ihren Bildungsangeboten zum Thema bis Ende des Jahres 2022 ein neues Ukraine-Förderprogramm „EHRENAMT HILFT GEMEINSAM – ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten“ an.

Weitere Informationen unter:

www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ukrainehilfe/

 

Europäische Friedensfazilität

Der Krieg in der Ukraine hat auch früher als befürchtet zum Ernstfall im Rahmen der sogenannten "Europäischen Friedensfazilität" geführt. Die letzte Sitzung des Kirchenparlaments (Synode) der EKBO hatte die Kirchenleitung in dieser Frage zum Handeln aufgefordert. Die Bundesregierung so die Bitte, solle ersucht werden, dass im Rahmen dieses Instruments keine tödlichen Waffen an Drittstaaten geliefert werden.

Update, 1.9.22: Die EU hat vermeldet, dass die Union die ukrainischen Streitkräfte in mehreren Tranchen mit jeweils etwa 500 Millionen Euro aus der "Europäischen Friedensfazilität unterstützt wird. Insgesamt geht es bisher um einen Betrag von ungefähr 2,5 Milliarden Euro.

Neben der Synode der EKBO kritisiert auch die Seite "verfassungsblog.de", dass diese Entwicklungen sehr technokratisch und "arkan" in Brüssel und den europäischen Hauptstädten entschieden werden.

Weiterführende Informationen der EU-Kommission zur Unterstützung von Menschen, die vor der Invasion Russlands in der Ukraine fliehen:

https://ec.europa.eu/regional_policy/de/newsroom/news/2022/03/03-08-2022-ukraine-cohesion-funding-to-support-people-fleeing-russia-s-invasion-of-ukraine

Update, 1.9.22: Presseinformation des Rats der Europäischen Union mit der Ankündigung der weiteren militärischen Unterstützung:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/07/22/european-peace-facility-eu-support-to-ukraine-increased-to-2-5-billion/

Informationen zum Bildungsprogramm Erasmus+:

Erasmus+ auf foerdermittel-ekbo.de

Dieser Artikel wurde am 23.3.22 in einer ersten Fassung veröffentlicht wurde im Jahr 2022 mehrfach aktualisiert. Für das Jahr 2023 werden die relevanten Informationen unter diesem Artikel gebündelt:

Invasion Russlands in der Ukraine und EU-Fördermittel

Sie können für diese Informationen auch einen "Kurzlink" verwenden:

https://foerdermittel-ekbo.de/ukraine

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