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Kleine Gottesdienste sind in Brandenburg und Sachsen ab 20. April wieder möglich

„Gottesdienste können helfen, uns gemeinsam durch schwere Zeiten zu tragen“ so Bischof Stäblein

Berlin, 17. April 2020 – Bischof Christian Stäblein von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist erleichtert, dass in den Ländern Brandenburg und Sachsen ab dem 20. April Gottesdienstformen im kleinen Kreis wieder erlaubt sein werden. „Das Zusammenkommen unter Gottes Wort  ist wesentlicher Teil unseres christlichen Glaubens, ist  Kraftquelle und Zuspruch. Deswegen bin ich dankbar, dass es nun erste Schritte hin zu kleinen gottesdienstlichen Formen gibt. Und ebenso, dass die so wichtige Seelsorge wieder mehr Raum bekommt.“

Die Länder Sachsen und Brandenburg haben heute öffentlich gemacht, wie sie die Regelungen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus auslegen und Lockerungen im religiösen Leben bekannt gegeben. Das Land Brandenburg erlaubt ab dem 20. April Gottesdienste aus besonderem Anlass, vor allem Taufen, Bestattungen und Trauerfeiern in einem Kreis von bis zu 20 Menschen. In Sachsen sind dann wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Personen möglich. In beiden Bundesländern ist auch die Begleitung Sterbender in einem kleinen Kreis von Angehörigen erlaubt. In Brandenburg dürfen Seelsorger und Seelsorgerinnen nicht nur Sterbende, sondern auch Kranke begleiten.

Theresa Rinecker, Generalsuperintendentin des Sprengels Görlitz, begrüßt die vorsichtige Öffnung in Sachsen und Brandenburg hin zur Gestaltung von kleinen Andachts- und Gottesdienstformen. „Dies ist ein guter Versuch, sich schrittweise wieder einer gottesdienstlichen Feier des Sonntages anzunähern.“

Heilgard Asmus, Generalsuperintendentin des Sprengels Potsdam, zeigt sich ebenso erfreut über die Lockerung: „Dass wir wieder in Gemeinschaft Gott und das Leben feiern können, wird Menschen erfüllen.“

Die Landeskirche hat ein Konzept für die Umsetzung der nötigen Hygiene- und Abstandsregeln während eines Gottesdienstes erarbeitet. Auch für die Kirche stehen der Schutz vor Ansteckung und die Solidarität mit besonders gefährdeten Menschen an erster Stelle.

Bundesweit wird es vermutlich ab Anfang Mai Lockerungen der Beschränkungen auf Grund der Coronakrise geben. „Die derzeitigen Gespräche mit dem Bund stimmen zuversichtlich, alle wollen das hohe Gut der Religionsausübung stärken – natürlich unter den gebotenen Hygieneregeln“, so Bischof Stäblein. „Gottesdienste können helfen, uns gemeinsam durch schwere Zeiten zu tragen.“