Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
InstagramRSSPrint

Brandenburg bekommt neues Sorben-Wenden-Gesetz

Die Sorben und Wenden in Brandenburg bekommen ein neues Gesetz zum Schutz ihrer Rechte als Minderheit.

21. Januar 2014. Potsdam (epd). Nach langen, kontroversen Debatten über den 2012 von neun Abgeordneten vorgelegten fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf sollen die Neuregelungen am Mittwoch in Potsdam vom Landtag beschlossen werden. Damit bekommen anerkannte sorbisch-wendische Dachverbände erstmals ein Verbandsklagerecht, um Rechte der Minderheit vor Gericht durchzusetzen.

 

Der heftige Streit über die Zugehörigkeit von Kommunen zum sogenannten angestammten Siedlungsgebiet, in dem die Minderheitenrechte einen besonderen Rang bekommen, hat zu mehreren Änderungen des ursprünglichen Entwurfs geführt. Zwar sollen nun künftig wie geplant zweisprachige Ortsschilder vorgeschrieben werden, die Kosten dafür ebenso wie für einen möglichen höheren Verwaltungsaufwand für den Gebrauch der sorbisch-wendischen Sprache in Behörden trägt jedoch das Land. Vertreter der Kommunen hatten zuvor vor hohen Kosten durch die neuen Vorschriften gewarnt.

 

Dem Siedlungsgebiet werden wie bisher knapp 30 Orte zugerechnet, darunter Cottbus, Lübbenau und Spremberg. Ein zwischenzeitlich vorgelegtes Verzeichnis mit mehr als 40 Orten fand keine ausreichende Zustimmung. Kommunen können zudem künftig innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten beantragen, aus der Liste gestrichen zu werden. Die Entscheidung darüber treffen das Kulturministerium und der Hauptausschuss des Landtags.

 

Im Streit über das Siedlungsgebiet wurden in dem von den Koalitionsfraktionen von SPD und Linken geänderten Gesetzentwurf auch mehrere Passagen gestrichen, mit denen die Aufnahme neuer Orte möglich gemacht werden sollte. Künftig ist jedoch festgeschrieben, dass die Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet auch im Fall von Umsiedlungen für den Braunkohletagebau erhalten bleibt.

 

Zunächst war vorgesehen, Kommunen dem angestammten Siedlungsgebiet zuzurechnen, wenn mindestens zwei von vier Kriterien erfüllt sind, darunter der Nachweis der niedersorbischen Sprache, die Pflege von Kultur und Traditionen der Minderheit, Interesse von Einwohnern an sorbisch-wendischen Bildungsangeboten und der Sitz von Vereinen oder Institutionen der Minderheit im Ort.

 

Die Landesregierung bekommt künftig einen Beauftragten für sorbisch-wendische Angelegenheiten und muss einmal pro Wahlperiode einen Bericht zur Lage der Minderheit vorlegen. Mit dem neuen Gesetz werden zudem die Kommunen verpflichtet, nicht nur Bräuche und Kultur der Sorben und Wenden, sondern auch ein «von Tradition, Toleranz und gegenseitiger Achtung geprägtes Zusammenleben ihrer Einwohnerinnen und Einwohner» zu fördern.