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Wie der Religionsunterricht nach der ökumenischen Vereinbarung in Berlin und Brandenburg künftig gestaltet wird

Konfessionell-kooperatives Modell für Schulen vorgestellt

Mit der Vereinbarung, die am Freitag, den 6. Oktober 2017 vom evangelischen Bischof Dr. Markus Dröge und dem katholischen Erzbischof Dr. Heiner Koch in Berlin unterzeichnet wurde, wollen die Kirchen angesichts der besonderen Herausforderungen des Religionsunterrichts insbesondere in Berlin, aber auch in Brandenburg, den Weg einer Weiterentwicklung des Evangelischen und Katholischen Religionsunterrichts zu einem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gehen.

Bischof Dröge zeigt sich sehr erfreut über diesen gemeinsamen Schritt der beiden Kirchen: „Wir sind mit dieser Vereinbarung ein gutes Stück vorangekommen, denn Religionsunterricht ist Unterricht für das Leben. Wir wollen daher ein Angebot machen, dass für möglichst viele Schülerinnen und Schüler attraktiv ist, egal welchen Glaubens, welcher Konfession oder ohne Glaubenshintergrund. Nur wer Religionen versteht, kann auch die Welt verstehen. Das Wissen um die verschiedenen Religionen ist eine wichtige Voraussetzung gegen Radikalisierungstendenzen und für Dialogfähigkeit.“

Erzbischof Koch ergänzt: „Das Neue an diesem gemeinsamen Weg ist, dass evangelischer und katholischer Religionsunterricht nicht nebeneinander stehen, sondern unter besonderen Bedingungen in einem Fach kooperieren, wobei sichergestellt ist, dass die Kernthemen in den Perspektiven beider Konfessionen unterrichtet werden. Der Religionsunterricht ist ein Ort der Begegnung mit sehr unterschiedlich geprägten Schülerinnen und Schülern. Überzeugungen bilden sich im Dialog mit anderen Überzeugungen. Der Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.“


Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht hat folgende Voraussetzungen zur Grundlage:

  • Die Entwicklung von Schulcurricula, in denen das konfessionelle Profil beider Partner zur Geltung kommt.
  • Ein gemeinsames Fortbildungskonzept für Religionslehrkräfte, die im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht unterrichten.
  • Erprobung von unterschiedlichen Modellen konfessioneller Kooperation (Jahrgangsbezug, Schulbezug, etc.).
  • Verbindliche Absprachen über den Einsatz von Religionslehrkräften in den Schulen mit dem Ziel der Bildung stabiler Religionsgruppen und eines effektiven Personaleinsatzes.
  • Ziel der konfessionellen Kooperation ist, das religiöse Bildung in der Schule gestärkt wird und möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten wird am Religionsunterricht teilzunehmen.


Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird entweder in der Form erteilt, dass der Religionsunterricht nur in der Verantwortung einer Konfession erteilt wird oder dass die Fächer evangelischer und katholischer Religionsunterricht nicht parallel, sondern jeweils Jahrgangsstufen bezogen angeboten werden. Die Bildung von angemessenen Lerngruppen ist somit möglich. Zu Beginn jedes Schuljahres wird von den Bildungsabteilungen der Kirchen eine Liste der Schulen erstellt, wo der Religionsunterricht konfessionell-kooperativ erteilt wird. Eltern und Schulleitungen werden an den ausgewählten Schulstandorten mit Informationsmaterialien begleitet.

Weiterhin gilt, dass der Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Konfession oder Religionszugehörigkeit, ein offenes Bildungsangebot ist. Er nimmt die grundlegenden Lebensfragen der Schülerinnen und Schüler auf, bietet Orientierung im christlichen Glauben und informiert über andere Konfessionen und Religionen.

Letzte Änderung am: 28.02.2023