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Wie wird der neue Bischof gewählt?

Laut Bischofswahlgesetz der Landeskirche wird der Bischof ohne Aussprache in geheimer Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Kirchenparlamentarier gewählt

Berlin (epd). Das neue geistliche Oberhaupt der knapp eine Million Protestanten in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen soll bei der Frühjahrstagung der Landessynode vom Kirchenparlament gewählt werden. Diese findet am 5. und 6. April 2019 in Berlin statt.

Laut Bischofswahlgesetz der Landeskirche wird der Bischof ohne Aussprache in geheimer Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Kirchenparlamentarier gewählt. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre. Der Synode gehören 114 Kirchenmitglieder an.

Bei der Bischofswahl sind bis zu fünf Wahlgänge möglich. Im fünften Wahlgang steht nur noch der Kandidat, der im vierten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen hat, zur Wahl. Sollte auch im fünften Wahlgang keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustandekommen, müssen neue Kandidaten gefunden werden.

Bischof Dröges Amtszeit endet im November 2019. Der Theologe wird im kommenden Oktober 65 Jahre alt. Sein Nachfolger soll am 16. November in das Bischofsamt eingeführt werden, in dem Gottesdienst wird Dröge auch aus seinem Amt verabschiedet. Die Kandidaten stellen sich im Januar und Februar in Gottesdiensten in der Landeskirche vor.

Die drei Kandidaten wurden vom Bischofswahlkollegium der Landeskirche vorgeschlagen. Dem Gremium gehören unter anderem die Mitglieder der Kirchenleitung und zwölf von der Landessynode gewählte Mitglieder an. Vorsitzende des Bischofswahlkollegiums ist die Vorsitzende der Landessynode, Präses Sigrun Neuwerth. Der Wahlvorschlag des Gremiums muss mindestens zwei und darf höchstens vier Namen enthalten.

Internet
Bischofswahlgesetz: http://u.epd.de/1496