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Polizei nimmt protestierende Flüchtlinge in Gewahrsam

Hintergrund des Einsatzes ist der Verdacht auf Verstoß gegen die sogenannte Residenzpflicht.

20. Mai 2014. Berlin (epd). Die Berliner Polizei hat die elf seit vergangener Woche an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche protestierenden Flüchtlinge am Dienstag in Gewahrsam genommen. Polizeisprecher Stefan Redlich bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass Beamte die Identitäten der Asylbewerber überprüfen. Da dies vor Ort nicht gelungen sei, seien die Asylbewerber mitgenommen worden. Hintergrund des Einsatzes ist der Verdacht auf Verstoß gegen die sogenannte Residenzpflicht. Sie schreibt Asylbewerbern vor, in welchem Gebiet sie sich aufhalten dürfen. Im Regelfall ist der Radius auf das Bundesland begrenzt, in dem das Asylverfahren läuft.

 

Die Flüchtlinge hatten zwar bislang über ihre Identität geschwiegen, aber mehrfach gesagt, dass ihr Asylverfahren in Sachsen-Anhalt läuft. Redlich sagte, dadurch sei ein Anfangsverdacht gegeben. Wenn sich herausstelle, dass die Flüchtlinge kein Aufenthaltsrecht für Berlin hätten, müssten sie in das andere Bundesland zurückkehren, sagte der Polizeisprecher. Wie lange die Prüfung andauern werde, konnte er am Nachmittag nicht sagen.

 

Es ist das erste Mal bei den seit etwa zwei Jahren andauernden Flüchtlingsprotesten in Berlin, dass die Polizei im Zusammenhang mit der Residenzpflicht durchgreift. Immer wieder waren Flüchtlinge aus anderen Bundesländern zum Protest in die Bundeshauptstadt gekommen. Die Residenzpflicht wird als Eingriff in die Menschenrechte von Flüchtlingsorganisationen und Sozialverbänden seit Jahren scharf kritisiert.

 

Die elf Flüchtlinge hatten vor gut einer Woche einen Hungerstreik auf dem Berliner Alexanderplatz aufgegeben und waren zur Gedächtniskirche gezogen. Ihr Wunsch nach Kirchenasyl wurde von der Gemeinde abgelehnt. Sie erlaubte den Afrikanern aber, vor der Kirche gegen die von ihnen kritisierten Asylregelungen in Deutschland zu protestieren.