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Geywitz: Kirchliche Strukturen gemeinsam fit für die Zukunft machen

epd-Interview mit Synodenpräses Harald Geywitz über die Einführung von Mindestgrößen für Gemeinden

Harald Geywitz. Foto: Matthias Kauffmann / EKBO
Harald Geywitz. Foto: Matthias Kauffmann / EKBO

In der Debatte über die Einführung von Mindestgrößen für Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat Synodenpräses Harald Geywitz zum Dialog aufgerufen. „Natürlich gibt es Skepsis, aber es haben sich in den letzten Jahren auch schon viele Gemeinden auf den Weg gemacht“, sagte Geywitz dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam. Allein 2020 hätten mehr als 40 Gemeinden fusioniert oder die neue Form der Gesamtkirchengemeinde gewählt. Er setze darauf, dass es gemeinsam gelingen könne, die kirchlichen Strukturen „fit für die Zukunft zu machen“.

„Wir haben derzeit die Situation, dass jede Kirchengemeinde, egal wie viele Gemeindemitglieder sie hat, eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist“, sagte Geywitz: „Sehr kleine Gemeinden mit 20 Mitgliedern, wie es sie beispielsweise in der Prignitz gibt, müssen sich auch um Daten- und Arbeitsschutz kümmern, ein Budget aufstellen und ab 2023 auch Umsatzsteuer zahlen.“ Es gebe Verpflichtungen, die viele kleine Gemeinden nicht mehr leisten könnten.

„Es geht jetzt darum, dass man die Verwaltung auf eine höhere Ebene verlagert, während das kirchliche Leben weiterhin vor Ort organisiert wird“, sagte Geywitz: „Uns geht es darum, zu guten Strukturen für die Arbeit zu kommen, die wir vor Ort leisten wollen.“ Dazu soll im Herbst ein neues Kirchengesetz beschlossen werden.

Derzeit gebe es viele Diskussionen über die angestrebte Mindestzahl von 300 Mitgliedern pro Gemeinde. „Wir nehmen die Kritik daran sehr ernst und haben Verständnis dafür“, sagte der Vorsitzende des Kirchenparlaments. Gespräche darüber würden seit rund zwei Jahren geführt. „Ich bin der festen Überzeugung, wir werden um Veränderungen nicht herumkommen, diskutieren darüber schon einige Zeit und müssen nun auch einmal zum Abschluss kommen“, sagte Geywitz: „Die Sorgen und Bedenken hören wir und natürlich fließen sie in den Beratungsprozess ein.“

Das kirchliche Leben vor Ort werde durch die Pläne nicht eingeschränkt, sondern gesichert und unterstützt, sagte Geywitz: „Es ist kein radikaler Umbau.“ Werde das Kirchengesetz im Herbst wie geplant beschlossen, hätten die Gemeinden bis Ende 2023 Zeit, „zu guten Strukturen zu kommen“. Die Landeskirche aus Kritik zu verlassen, sei zwar möglich, sagte der Präses: „Ich sehe dafür aber keine guten Gründe, denn wir sind sehr demokratisch organisiert und treffen legitime Entscheidungen für die Gemeinschaft der Landeskirche, in der es auch ein hohes Maß an Solidarität mit dem ländlichen Raum gibt.“ Er setze auf Verständigung.

(epd)