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Fünfte Landessynode tagt vom 17. bis 19. Februar digital

Wahl der/des Präses, des Ältestenrates und der neuen Kirchenleitungsmitglieder

Auch die Herbstsynode 2020 fand digital statt. Foto: Matthias Kauffmann
Auch die Herbstsynode 2020 fand digital statt. Foto: Matthias Kauffmann

Die erste konstituierende Sitzung der Fünften Landessynode der EKBO findet vom 17. bis 19. Februar statt. Sie findet im virtuellen Raum statt und ist digital ab 18 Uhr im Livestream zu verfolgen. 

Am Abend des 17. Februar 2021 wird die Synode durch die amtierende Präses Sigrun Neuwerth eröffnet. Dann wird das neue Präsidium gewählt, mit der/dem Präses, zwei Vizepräsides und zwei Schriftführenden. Für das Amt der/des Präses kandidieren Fabian Eidtner und Harald Geywitz. Weitere Kandidaturen aus dem Kreis der Synodalen sind möglich. Unter Leitung des neuen Präsidiums werden am 18. Februar alle wichtigen Wahlen durchgeführt. Dazu gehören die Wahl des Ältestenrates und der Kirchenleitungsmitglieder, der EKBO-Vertreterinnen und -Vertreter in der EKD-Synode sowie der Vorsitzenden der Ständigen Synodalausschüsse. Die erste Arbeitssynode ist für April geplant. Mit der Konstituierung der Fünften Landessynode endet die Amtszeit von Präses Sigrun Neuwerth, die seit 2012 der Synode angehört und Mitglied bleibt. 

Eine Übersicht der Synodendokumente finden Sie hier. 

Hintergrund
Die Landessynode ist das höchste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und konstituiert sich alle sechs Jahre neu nach den Gemeindekirchenratswahlen. Ehrenamtlich und beruflich Tätige leiten sie gemeinsam. Die Landessynode wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium. Es besteht aus der/dem Präses, zwei Vizepräsides und zwei Schriftführenden. Ferner bildet sie aus ihren Mitgliedern den Ältestenrat und zehn Ausschüsse, die den Arbeitsgebieten der Kirche entsprechen. Die/der Präses beruft die Landessynode ein, eröffnet und schließt die Tagungen und Sitzungen, leitet die Verhandlungen und regelt die Geschäfte der Landessynode. Die/der Präses vertritt die Synode nach außen, macht die Kirchengesetze bekannt und fertigt die Beschlüsse der Landessynode aus und wird durch die Vizepräsides vertreten. Der Landessynode gehören ab diesem Jahr 108 Mitglieder an. Diese vertreten rund 890.000 Gemeindeglieder in 25 Kirchenkreisen und 1.135 Kirchengemeinden in den drei Sprengeln Berlin, Potsdam und Görlitz (Stand 31.12.2020) sowie Arbeitszweige, Einrichtungen und Werke der Kirche.