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Evangelische Schulstiftung begrüßt Urteil zu freien Schulen

Nach dem Urteil zur Finanzausstattung freier Schulen in Brandenburg hoffen die Träger auf erhebliche Nachzahlungen vom Land. Die Evangelische Schulstiftung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz begrüßte am Dienstag den Tags zuvor bekanntgewordenen Richterspruch des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zu einer Klage des Vereins Waldorfpädagogik Frankfurt (Oder) e.V. (VG 1 K 1379/18). Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen im Land Brandenburg e.V. rechnete bereits am Montag mit bis zu 80 Millionen Euro an Nachzahlungen vom Land.

Die Evangelische Schulstiftung konnte am Dienstag noch keine genaue Aussage zur Höhe der ihr nun zustehenden Zuschüsse machen. Der Vorstandsvorsitzende Frank Olie betonte allerdings: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zu Gunsten unserer zwölf evangelischen Schulen in Brandenburg.“ Olie sprach von einem „wichtigen Schritt hin zu einer faireren und angemesseneren Finanzierung unserer pädagogischen Arbeit und inklusiven Schulkultur“.

Der Verein Waldorfpädagogik Frankfurt (Oder) hatte wegen der Personalkostenzuschüsse gegen das brandenburgische Bildungsministerium geklagt. Dieses hatte mit Datum vom 13. August das Land verpflichtet, einen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss zu bewilligen. Nach Einschätzung der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Brandenburg e.V. (AGFS), Iren Petrovic-Wettstädt, versetzt das Urteil die freien Schulen „endlich wieder in die Lage, unsere Lehrkräfte tarifgerecht zu bezahlen“.

(epd)