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„Das generelle Verbot religiöser Symbole an Schulen ist verfassungswidrig“

Stellungnahme des Konsistorialpräsidenten Jörg Antoine

Berlin, 14. April 2016 – Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine äußert sich zum Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zur Klage einer muslimischen Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an Berliner Schulen.
Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine :
„Das generelle Verbot religiöser Symbole an Schulen ist verfassungswidrig und entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Schülerinnen und Schüler müssen lernen, sich mit anderen religiösen Überzeugungen auseinanderzusetzen. Religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild gehören zum Alltag, auch zum Alltag im Klassenzimmer. Dazu gehört auch das Tragen eines Kopftuchs. Gleiches muss aber auch für christliche und jüdische Symbole gelten. Die Schule hat einen pädagogischen Auftrag zu lehren, wie Menschen verschiedener Religion miteinander friedlich leben können. Entscheidend ist, dass eine Lehrkraft, die ihre religiöse Überzeugung äußerlich bekundet, auch andere Auffassungen toleriert und andere sogar unterstützt, ihre Haltung selbstbestimmt zu verteidigen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bedarf es einer konkreten Gefährdung für den Schulfrieden, um das Tragen eines Kopftuches zu verbieten. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet dagegen generell und ohne eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens jedes religiöse Symbol. Es ist bedauerlich, dass das Berliner Arbeitsgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in sein Urteil aufgenommen hat. Es ist wohl noch ein langer Weg, bis die Religionsfreiheit des Grundgesetzes auch in Berlin Wirklichkeit wird.“