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Corona-Virus: Hinweise zum Verhalten in Einrichtungen der EKBO

Informationen für die Kirchenkreise, Kirchengemeinden, sowie deren Einrichtungen und Mitarbeitenden zum Thema Coronavirus – erstellt von der Landeskirchlichen Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der EKBO

Mit einer gründlichen Hand-Hygiene fängt der Viren-Schutz an. Foto: pixabay
Mit einer gründlichen Hand-Hygiene fängt der Viren-Schutz an. Foto: pixabay

Angesichts der Entwicklung bei der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2/ Infektionskrankheit COVID-19 möchte die EKBO Ihnen einige Informationen zusammengefasst zu dieser Infektionserkrankung und zu vorbeugenden Hygienemaßnahmen weitergeben.

Wie macht sich eine Infektion mit dem neuen Coronavirus bemerkbar?
Coronaviren lösen Atemwegserkrankungen aus. Gewöhnliche Coronaviren verursachen milde Erkältungszeichen mit Husten und Schnupfen, bestimmte Formen können aber auch schwere Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen auslösen. Die neue Form des Coronavirus geht offenbar teilweise mit einem schweren Verlauf einher. Besonders anfällig sind Patienten und Patientinnen mit einer schweren Grunderkrankung. Die Grippe hat ganz ähnliche Symptome. Zurzeit gibt es in allen Regionen unserer Landeskirche eine Grippewelle, sodass derzeit bei Atemwegsinfekten vor allem an die Grippe gedacht werden sollte. Detail

Wann besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus?
Ein begründeter Verdacht liegt vor,

  • wenn bei einem Menschen eine akute Atemwegsinfektion klinisch oder radiologisch (durch Röntgen) belegt ist und der Patient Kontakt zu einem bereits infizierten Menschen hatte oder sich in naher Vergangenheit
  • in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) deklarierten Risikogebiet aufgehalten hat.
    Die aktuellen Risikogebiete nennt das RKI auf der Seite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html  
  • Oder wenn akute Symptome für eine Atemwegserkrankung vorliegen und der Patient bzw. die Patientin bis 14 Tage vor der Erkrankung Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Patienten hatte bzw.
  • Wer zur Risikogruppe gehört, in einer Risikoregion war oder mit jemandem aus dieser in engerem Kontakt stand und unter Husten, Fieber oder Atemnot leidet, sollte vorsichtshalber den Kontakt zu anderen vermeiden und sich testen lassen.

Wohin können sich vermeintlich Infizierte wenden?
Für Menschen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, hat die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit eine Hotline geschaltet. Unter der Telefonnummer 030/9028-2828 beraten Experten zwischen 8 und 20 Uhr.  

Betroffene können sich aber auch telefonisch an die Notaufnahme, den Hausarzt oder den kassenärztlichen Notdienst (Tel. s. Bundesweit) wenden, um zu besprechen, wie die Situation abgeklärt werden kann.  

Zudem stehen Ihnen u.a. nachfolgende Hotlines bei Fragen zum Thema Coronavirus zur Verfügung:  

Bundesweit:    
kassenärztlichen Notdienst deutschlandweit 116117    
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22

Bundesland Berlin:       
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100

Bundesland Brandenburg:    
Landkreis Oberhavel zentrales Info-Telefon - 03301/6013900 montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr

Freistaat Sachsen:
Bürgertelefon des Gesundheitsamtes Dresden

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr Telefon: 0351 4885322  
Bürgertelefon des Landkreises Görlitz

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 15 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr Telefon: 03581 663-5656  

Was passiert, wenn ein begründeter Verdacht besteht?
Wer den Verdacht hat, am Coronavirus erkrankt zu sein, sollte unbedingt seinen Hausarzt oder seine Hausärztin telefonisch informieren, damit sich die Praxis vorbereiten und verhindern kann, dass andere Patienten angesteckt werden. Die Hausarztpraxis führt die erforderliche Diagnostik und Therapie durch und informiert das zuständige Gesundheitsamt.  

Eine eindeutige Diagnose des Coronavirus ist nur über eine Labor-Analyse des Rachenabstrichs des Patienten oder der Patientin möglich. Das Ergebnis der Laboranalyse liegt innerhalb eines Tages vor. Bestätigt sich der Verdacht, leitet das Gesundheitsamt entsprechende Schritte ein. Es kontaktiert den behandelnden Arzt oder Ärztin, ermittelt die Personen, zu denen der betroffene Patient oder die Patientin zuletzt Kontakt hatte, und berät die Betroffenen. Bei begründeten Verdachtsfällen werden die Kosten zum Test nicht dem Patienten oder der Patientin auferlegt.

Ist das Coronavirus meldepflichtig?
Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus feststellt, muss dies unverzüglich (binnen 24 Stunden) dem Gesundheitsamt gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung melden. Auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden.

Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung schützen?
Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um eine Tröpfchen- und Schmierinfektion. Da es bislang keine spezifische Therapie dagegen gibt, ist besonders die Vorbeugung gegen Ansteckungen bedeutend, um die Krankheitswelle einzudämmen. Wie alle Tröpfcheninfektionen verbreitet sich das Virus auch über Hände und Oberflächen, die häufig angefasst werden. Daher gelten hier dieselben Regeln wie für die Erkältung und die Grippe:

  • mehrmaliges gründliches intensives Hände waschen mit Seife mind. 20 – 30 Sekunden lang
  • 1-2 Meter Abstand zu anderen Personen halten, wenn möglich und unnötige Handkontakte vermeiden,
  • unbewusstes Berühren von Augen, Mund und Nase vermeiden 
  • beim Husten und Niesen aufpassen, dass die Tröpfchen nicht in der Umgebung verteilt werden und in die Armbeuge Husten oder Niesen
  • mehrmaliges tägliches Lüften der Arbeitsräume
  • Nutzen von Hände-Desinfektionsmittel, wenn keine Möglichkeit zum Händewaschen besteht

Eine wirksame Impfung gegen das Coronavirus existiert bislang nicht.  

Sollten bei Ihnen entsprechende Symptome auftreten oder sich ein Familienangehöriger oder andere in ihrem Umfeld bekannte Personen infiziert haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu Ihrem Kirchenkreis/ Kirchengemeinde oder Einrichtung auf, damit ggf. erforderliche Maßnahmen zu Ihrem Schutze und zum Schutze der Mitarbeitenden eingeleitet werden können. Ggf. ist ein Pandemieplan zu erstellen.

Pandemie bedeutet, dass sich ein Krankheits­erreger, z. B. ein Grippe-Virus (Influenza), mit folgenden Eigenschaften weltweit verbreitet: Der Erreger hat krankmachende Eigenschaften, Die Übertragung erfolgt leicht von Mensch zu Mensch und die Bevölkerung hat noch keine speziellen Abwehrkräfte gegen den neuen Erreger entwickelt. Auf Wunsch können wir Ihnen Informationen zum Thema Pandemieplan zusenden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/
 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Auch die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat eine Vielzahl an Informationen bereitgestellt: https://www.elk-wue.de/service/default-title