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GEMA

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Icon PortraitOnline-Portal der GEMA

Ab sofort ist nur noch das Online-Portal der GEMA zu nutzen, die GEMA hat uns mitgeteilt, dass die Meldungen per Mail auf den alten Meldebögen nicht mehr akzeptiert werden. Hinweise zur Nutzung des Portals finden Sie unter: Informationen-zur-Nutzung-des-GEMA-Online-Portals-final.pdf (ekd.de)

 

Mehr Informationen zu Musikrechten

Musik, Kompositionen und Noten sind urheberrechtlich geschützt, das bedeutet, dass die Komponistin, der Liedtexte oder Arrangeur bestimmen kann, wer das von ihr oder ihm geschaffene Werk nutzen darf. Die meisten Kunstschaffenden haben sich sog. Verwertungsgesellschaften angeschlossen und lassen die Nutzung ihrer Kunstwerke gegen Entgelt zu.

Die EKD hat mit zwei Verwertungsgesellschaften Vereinbarungen getroffen, die den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Landeskirchen und ihren Zusammenschlüssen die Nutzung von Musik und Noten ermöglichen.

Mit der GEMA gibt es zwei Rahmenverträge, die die Nutzung von Musik in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern und die Nutzung von Musik bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen regeln.

Mit der VG Musikedition gibt es einen Rahmenvertrag, der den Abdruck von Noten und Liedtexten auf Gottesdienstzetteln und bei kirchlichen Feiern regelt. Hier finden Sie ein Merkblatt und einen Meldebogen zur Vervielfältigung (z.B. Fotokopieren) von Noten, Liedern und Liedtexten.

Informationen zu den Pauschalverträgen mit der GEMA, zu Konzerten in Kirchengemeinden oder Musiknutzung bei Gemeindeveranstaltungen finden Sie hier Downloads auf Seite der EKD zu Musik- und Urheberrechten.

Sollten Fragen offen bleiben, steht Ihnen Frau OKR Heike Koster telefonisch unter 030 24344-242 oder per Mail gern zur Verfügung.

Letzte Änderung am: 11.04.2024