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Der Grüne Hahn - Kirchliches Umweltmanagement

Der "Grüne Hahn" (in Süddeutschland "Grüner Gockel") ist ein Umweltmanagementsystem für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen. Es wurde von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gemeinsam mit KATE entwickelt und ist besonders auf die Belange von Kirchengemeinden und Einrichtungen abgestimmt. Das heißt beispielsweise, der Grüne Hahn basiert vielerorts auf ehrenamtlichen Strukturen, legt großen Wert auf Ressourcensparen, Bildungsarbeit, Umweltkommunikation und allgemein die indirekten Umweltauswirkungen.

Eine Fortbildung für Ehrenamtliche zum kirchlichen Umweltauditor kann in der Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt in Wittenberg absolviert werden. Die Fortbildungskosten belaufen sich auf 300€, von denen 250€ vom Umweltbüro übernommen werden können.

Projektstart

1. Der Kirchenvorstand beschließt, ein Umweltmanagementsystem in der Kirchengemeinde einzuführen.
2. Er benennt eine/n Umweltmanagementbeauftragte/n.
3. Der/ die Umweltmanagementbeauftragte gründet mit interessierten Gemeindegliedern das Umweltteam. Sie sind die Promotoren des Prozesses.

Umweltleitlinien

4. Unter Beteiligung der Gemeinde, in Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand werden allgemeine Umweltleitlinien formuliert. Sie beschreiben die generellen Umweltschutzziele der Kirchengemeinde.

Umweltbestandsaufnahme

5. Eine Umweltbestandsaufnahme wird durchgeführt. Besondere Beachtung finden die Bereiche elektrische Energie, Heizung, Wasser, Gebäude, Beschaffung und Entsorgung sowie Außenanlagen.

Umweltprogramm

6. Die Bestandsaufnahme deckt Stärken und Schwächen auf. Sie ist Grundlage für die Entwicklung des Umweltprogramms der Kirchengemeinde. In ihm werden Ziele, Maßnahmen und Abläufe festgehalten, die für eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes notwendig sind und zukünftig umgesetzt werden sollen.

Umweltmanagementsystem

7. Es schließt sich der Aufbau eines einfachen Umweltmanagementsystems an. Darin werden die Verantwortlichkeiten für die Durchführung der geplanten Maßnahmen, regelmäßige Erfolgskontrollen und die systematische Weiterentwicklung des Umweltschutzes geregelt.

Erprobungsphase / Erneute Umweltbestandaufnahme

8. Nach einer Erprobungszeit werden erneut die wichtigsten Daten und Ergebnisse zusammengetragen, bewertet und gegebenenfalls neue
Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet bzw. alte Maßnahmen den neuen Gegebenheiten angepasst.

Veröffentlichung der Umwelterklärung

9. Die Kirchengemeinde erstellt schließlich einen öffentlichen Rechenschaftsbericht über die Einführung ihres Umweltmanagementsystems (Umwelterklärung). Mit dieser Umwelterklärung wird gegenüber der Gemeinde und der Öffentlichkeit transparent was bereits durch das Umweltmanagement der Kirchengemeinde erreicht werden konnte.

Zertifizierung durch externen Gutachter / Registrierung des Standortes

10. Nach erfolgreicher Einführung besteht für die Kirchengemeinde die Möglichkeit, sich durch einen externen Umweltgutachter nach der europäischen Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS III) zertifizieren zu lassen.

11. Hiernach schließt sich ein neuer Managementzyklus an.

Projektstart Frühling/Sommer 2016:
Kirchengemeinde Berlin-Dahlem
     Auftaktveranstaltung am 03.07.2016
Ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow
     Auftaktveranstaltung am 28.04.2016

Kirchengemeinde Neu-Buckow
     Zertifizierung am 07.11.2013
     Re-Zertifizierung am 23.11.2017

Kirchengemeinde Kaulsdorf
     Zertifizierung am 11.12.2015
     Re-Zertifizierung am 13.12.2019

Lafim-Diakonie
     Zertifizierung am 05.12.2019 (6 Liegenschaften)

Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow als erste brandenburgische Kirchengemeinde mit dem Grünen Hahn ausgezeichnet

Die feierliche Verleihung der Urkunde und der Plakette erfolgte in einem Gottesdienst am 07.11.2021. Die Gemeinde habe sich intensiv mit den Umweltwirkungen ihrer Arbeit auseinandergesetzt, sagte der EKBO-Klimaschutzmanager Janes von Moers. Daraus habe die Gemeinde Maßnahmen abgeleitet, die zu einer besseren Umweltbilanz führen sollen. Der „Grüne Hahn“ ist ein Umweltmanagementsystem für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen. Alle Bereiche des gemeindlichen Arbeitslebens werden dabei unter den Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes betrachtet.

Letzte Änderung am: 12.10.2023