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Rahmenlehrplan für den ev. Religionsunterricht

 

Die Struktur des neuen Rahmenlehrplans folgt den Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg. Wie mit dem Land Brandenburg verabredet worden war, hat das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) den Prozess der Erarbeitung begleitet.

Der neue Rahmenlehrplan enthält erstmalig eine Auffächerung von Kompetenzen, die nach 8 Niveaustufen gegliedert sind. Diese Niveaustufenkonkretisierungen entsprechen den Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg für alle Fächer der Schule. Es werden damit Standards gesetzt, die in besonderer Weise die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in den Blick nehmen.

Die Rahmenlehrplankommission hatte die Aufgabe, den neuen Kompetenzbegriff in religionspädagogischer Perspektive umzusetzen. Eine konsensfähige Grundlage bildet dafür das im Anschluss an Ulrich Hemel konzipierte Modell der „Dimensionen der Erschließung von Religion“. Mit den Stichworten Perzeption (wahrnehmen/ beschreiben), Kognition (verstehen/ deuten), Performanz (gestalten/ handeln), Interaktion (kommunizieren/ urteilen) und Partizipation (teilhaben/ entscheiden) werden Erschließungsdimensionen genannt, die für religiöse Lernprozesse unverzichtbar sind.

In Anlehnung an diese  Ergebnisse der Expertenkommission des Comeniusinstituts hat die Rahmenlehrplankommission sich für ein Kompetenzmodell entschieden, das die „sichtbare“ Seite unterrichtlicher Lernprozesse in Form von vier Kompetenzbereichen ausweist, die jeweils in zwei grundlegende Kompetenzen differenziert werden. Als übergreifende Kompetenz wird eine religiöse Narrations- und Partizipationskompetenz gesetzt.

Die grundlegenden Kompetenzen unseres Kompetenzmodells unterscheiden sich im Ansatz wenig von den Kompetenzmodellen der Lehrpläne für den Religionsunterricht in anderen Bundesländern. Neu aber ist an diesem Kompetenzmodell  die Integration einer Narrationskompetenz. Dabei bezeichnet erzählen weniger eine methodische Fähigkeit, vielmehr ist erzählen – wie die anderen Kompetenzen – ein grundlegender Zugang zu Religion. Religion hat eine narrative Struktur, diese soll unterrichtlich erschlossen werden

Wichtig für das Kompetenzverständnis des neuen Rahmenlehrplans ist, dass die grundlegenden Kompetenzen wahrnehmen und deuten, teilhaben und gestalten, erzählen und darstellen sowie urteilen und kommunizieren den Charakter einer formalen Kompetenz haben. Auf der Ebene des Rahmenlehrplans sind es formale Kompetenzen, weil sie noch nicht mit einem spezifischen Inhalt verbunden sind. Formale Kompetenzen beschreiben Formen des Umgangs mit religionsbezogenen Inhalten. Sie werden in der Logik des Rahmenlehrplans erst einmal von Inhalten unterschieden. Diese werden erst im Kapitel 3 entfaltet. Inhalte können demzufolge je nach formalem Kompetenzbezug sehr unterschiedlich erschlossen werden.

Die Kompetenzniveaustufen bilden das Herzstück der  pädagogischen Innovation des Rahmenlehrplans. Sie fungieren gleichsam als eine „Brille“, mit der Lehrkräfte die individuellen Lernleistungen ihrer Schülerinnen und Schüler wahrnehmen können. Gleichzeitig wird deutlich, dass sich die Niveaustufen nicht ausschließlich einer Jahrgangsstufe zuordnen lassen, sondern jede Jahrgangsstufe mindestens zwei, zum Teil sogar drei Niveaustufen abbildet. Die Zuordnung der Niveaustufen zu einzelnen Jahrgangsstufen haben die Länder Berlin und Brandenburg jeweils festgelegt (S. 8 – 15). Grundsätzlich sollen die im 3. Kapitel aufgeführten Themen und Inhalte auf unterschiedlichen Niveaustufen unterrichtet werden und der Unterricht heterogenen Lernvoraussetzungen entsprechen.

Die Themen und Inhalte des neuen Rahmenlehrplans gliedern sich in 7 Lebensfragen. Die Rahmenlehrplankommission möchte mit dem Terminus „Lebensfrage“ die prinzipielle pädagogische und theologische Begründung thematischer Entscheidungen zum Ausdruck bringen und die Offenheit für eine Zusammenarbeit mit affinen Fächern signalisieren.

Der neue Rahmenlehrplan setzt 35 verbindliche Themen, wobei die 10  Themen des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts enthalten sind. Sie werden eigens gekennzeichnet.

Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sitzung am 1. Juli den Rahmenlehrplan zum Schuljahr 2017/18 freigegeben, so dass er zum 1.08.2018 in Kraft treten kann.

Letzte Änderung am: 21.03.2024