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Senat sieht Museum mit Leichenpräparaten als Privatsache an

In der Debatte um das geplante Museum des Leichen-Plastinators Gunther von Hagens am Berliner Alexanderplatz sieht der Senat weiter keinen Handlungsbedarf.

1. Juni 2014. Berlin (epd). In der Debatte um das geplante Museum des Leichen-Plastinators Gunther von Hagens am Berliner Alexanderplatz sieht der Senat weiter keinen Handlungsbedarf. Der Senat sei grundsätzlich zurückhaltend mit inhaltlichen Urteilen über Ausstellungen, «solange nicht grundgesetzwidrige Aspekte eine Rolle spielen, die juristisch zu verfolgen sind», erklärte Finanz-Staatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD) in einer am Samstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus.

 

Dies gelte umso mehr, «als es sich um private Aktivitäten handelt, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattfinden». Das geplante Museum soll am Fuße des Fernsehturms noch in diesem Jahr eröffnen.

 

In der vergangenen Woche hieß es laut Medienberichten, das Museum stehe vor unerwarteten Problemen. Demnach fehlte eine Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsamtes für die laut Bestattungsgesetz verbotene Zurschaustellung von Leichen. Diese kann etwa für wissenschaftliche Zwecke erteilt werden.

 

Das geplante «Körperwelten»-Museum ist in den vergangenen Wochen auf starken Protest unter anderem der Kirchen gestoßen. Der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens will ab Herbst mitten im Berliner Stadtzentrum auf rund 1.200 Quadratmetern insgesamt 20 menschliche Körper und 200 Körperteile ausstellen. Es wäre die weltweit erste Dauerausstellung der bislang als Wanderausstellung konzipierten «Körperwelten», in der plastinierte menschliche Körper und Körperteile gezeigt werden.