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Kirche kann sich mehr Schranken für Onlinehandel vorstellen

Die Schließung von Kaufhäusern und Läden am Sonntag stellt für den deutschen Einzelhandel einen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Onlinehandel dar.

Berlin (epd). In der Debatte um die Sonntagsöffnung kommt aus der evangelischen Kirche der Vorschlag nach einer stärkeren Reglementierung des Onlinehandels. Der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Jörg Antoine, nannte es in der Wochenzeitung "Die Kirche" (Ausgabe vom 2. Juli) verständlich, dass Geschäfte und Kaufhäuser mit Blick auf den Onlineverkauf faire Wettbewerbsbedingungen einklagten. Dies müsse aber nicht zu einer weiteren Liberalisierung der Sonntagsöffnung führen. "Man kann auch umgekehrt vorgehen: Wenn der eine seinen Laden geschlossen haben muss, dann darf auch der andere nicht verkaufen", schlug Antoine in der "Kirche" vor.

Der Chefjurist der evangelischen Kirche in Berlin und Brandenburg stellte in seinem Meinungsbeitrag die Frage, ob "nicht auch im Internet der Sonn- und Feiertagsschutz Beachtung finden" müsse, damit faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Online- und den örtlichen Händlern herrschten. Wie dies im Einzelnen geregelt werden könnte, sollte auch unter dieser anderen Perspektive in den Blick genommen werden, regte der Konsistorialpräsident an.

Der deutsche Einzelhandel hatte in den vergangenen Wochen eine breitangelegte Kampagne für eine weitere Liberalisierung der Sonntagsöffnung losgetreten. Zur Begründung hieß es etwa, dass die Schließung von Kaufhäusern und Läden einen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Onlinehandel darstelle. Kirchen und Gewerkschaften halten dagegen am Schutz des Sonntags als Zeit für Regeneration und Familie fest.