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Christliche Nächstenliebe - mit Herz und Hand für den Nächsten

Christen leben mitten in der Gesellschaft, sind Teil von ihr und bilden sie mit. Es gehört zum Wesen des christlichen Glaubens, sich für die fernen und nahen Nächsten und für die Schöpfung Gottes einzusetzen. Darum gibt es vielfältige christliche Initiativen und Aktionen für ein besseres Miteinander, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.

Das Gebot der Nächstenliebe ist die Grundlage der christlichen Ethik. Foto: Seidel © EKBO 2010.
Nächstenliebe und Rechtsschutz für Schwache gehören schon im Alten Testament zu den zentralen biblischen Geboten (Ex 22,20–26).  Die Armen und ihr Recht sind ein wichtiges Thema im Leben des Volkes Israel und in der Verkündigung der Propheten (Ex 23,6; Sach 7,9 f.). Rechtsbruch und Vernachlässigung der Armen stehen unter der Ankündigung des Gerichts Gottes (Am 2,6).  Indem der Mensch auf die Hilfsbedürftigkeit anderer eingeht und sich ihnen zuwendet, gibt er Zeugnis von der kommenden Gerechtigkeit Gottes.


Im Neuen Testament erklärt Jesus das Gebot der Nächstenliebe gemeinsam mit dem Gebot der Gottesliebe zu dem wichtigsten, alle anderen Weisungen Gottes zusammenfassenden Gebot (Mt 22,37–40). Die christliche Gemeinde hat das Gebot der Nächstenliebe, wie Jesus Christus es gepredigt und gelebt hat, auf ihre Glieder bezogen und zugleich über ihre Grenzen hinweg in dieses Gebot alle Menschen eingeschlossen, die Hilfe brauchen.


In der frühen christlichen Gemeinde gehört die Armenpflege zum festen Bestandteil des Gemeindelebens. Über das Teilen materieller Güter hinaus versteht sich die Gemeinde als eine Gemeinschaft, in der jeder zugleich empfängt und gibt, trägt und getragen wird. Im frühen Mittelalter ist das Armen- und Fürsorgewesen eine Angelegenheit der Kirche, vor allem der Klöster und Spitäler. Nach der Reformation geht die von der Kirche getragene Armenfürsorge mehr und mehr in die Verantwortung der Bürgerschaft und des städtischen Magistrats über. Mit Beginn des Industriezeitalters tritt an die Stelle der kirchlichen Armenfürsorge weitgehend die öffentliche Fürsorge durch staatliche Behörden.


Im Bereich der evangelischen Kirche entstehen im 19. Jahrhundert freie Initiativen, die sich neben den staatlichen Behörden und unabhängig von der verfassten Kirche der sozialen Notstände annehmen. Die Arbeit der „Inneren Mission“ wird wesentlich durch diakonische Schwestern- und Bruderschaften getragen, die sich als Glaubens-, Lebens- und Dienstgemeinschaften verstehen.  Johann Hinrich Wichern versuchte, eine enge Verbindung zwischen der „Inneren Mission“ und der verfassten Kirche herbeizuführen.


Die Erfahrungen während der nationalsozialistischen Herrschaft führen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs schließlich zur Anerkennung der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche. Diese Formel hat sich als richtungweisend erwiesen und ist 1948 in die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland übernommen worden (Artikel 15).

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