Konsistorium
Das Konsistorium steht als Oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche den Gemeinden beratend zur Seite. Rechts- und Dienstaufsicht sind hier beheimatet, doch nicht nur das, in der Berliner Georgenkirchstraße ist geistliche Kompetenz gebündelt.
Das Konsistorium ist kollegial verfasst. Dem Kollegium gehören der Präsident, die Pröpstin und die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter an. Vorsitzender des Kollegiums ist der Präsident. Er wird in dieser Funktion von der Pröpstin vertreten, der die theologische Leitung im Konsistorium obliegt. Als Behördenleiter hat der Präsident einen Stellvertreter aus dem Kreis der juristischen Abteilungsleiter des Konsistoriums. Die einzelnen Konsistorialabteilungen sind entsprechend den großen landeskirchlichen Arbeitsfeldern thematisch ausgerichtet. Im Kollegium beraten und entscheiden so Theologinnen und Theologen sowie Juristinnen und Juristen gemeinsam. Die Aufsicht über das Konsistorium führt die Kirchenleitung.
Anschrift
[#info#ekbo#de#], www.ekbo.de
Präsident des Konsistoriums Ulrich Seelemann <s. 1.4.1>
Pröpstin Friederike von Kirchbach <s. 1.4.3>
Präsident Ulrich Seelemann
Präsident Ulrich Seelemann leitet das Konsistorium. Er wird von der Landessynode auf Vorschlag der Kirchenleitung für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt. Dabei ist eine Wiederwahl möglich. Das Präsidentenamt setzt in der Regel die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst voraus.
OKR Dr. Martin Richter
Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, Innerer Dienst, Publizistik
Pröpstin Friederike von Kirchbach
Pröpstin Friederike von Kirchbach ist die Stellvertreterin des Bischofs. Sie ist geborenes Mitglied der Kirchenleitung, der Landessynode und leitende Geistliche des Konsistoriums.
Oberkonsistorialrat Harald Sommer
Oberkonsistorialrat Harald Sommer leitet die Abteilung 3: Personalia der Ordinierten und Spezialseelsorge.
Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel
Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel ist Leiter der Abteilung 4. Er ist für die Theologische Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für das Theologische Prüfungsamt zuständig.
Oberkonsistorialrat Dr. Friedhelm Kraft
Oberkonsistorialrat Oberkonsistorialrat Dr. Friedhelm Kraft ist Leiter der Abteilung 5. Er ist zuständig für Bildungsfragen, Erwachensenbildung sowie den Religionsunterricht und die Evangelischen Schulen.
Oberkonsistorialrätin Dr. Heidrun Schnell
Oberkonsistorialrätin Heidrun Schnell ist Leiterin der Abteilung 6. Sie ist zuständig für die landeskirchlichen Finanzen, Vermögen und Steuern. Ferner gehören folgende Bereiche zu ihren Aufgaben: Versicherungen, Friedhöfe, Meldewesen, Grundstücke, Forstwirtschaft und das Kirchliche Bauamt.
Oberkonsistorialrätin Anke Poersch - Stellvertreterin des Präsidenten
Oberkonsistorialrätin Anke Poersch ist Leiterin der Abteilung 7: Dienst- und Arbeitsrecht, Staatliches Recht, Beihilfen, Archivwesen.Seit 1. Februar 2012 ist sie Stellvertreterin des Konsistorialpräsidenten.

Heidelberger Katechismus