Kirchenleitung
Die Kirchenleitung erfüllt die Aufgaben der Landessynode zwischen ihren halbjährlichen Tagungen, hat aber auch darüber hinausgehende Pflichten.
Die Kirchenleitung erfüllt die Aufgaben der Landessynode zwischen ihren halbjährlichen Tagungen, hat aber auch darüber hinausgehende Pflichten.
Die Synode wählt die Vertreter aus ihren Reihen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Einige Mitglieder gehören aufgrund ihres Amt der Kirchenleitung und der Landessynode an: Der Bischof als Vorsitzender der Kirchenleitung, der Präses als stellvertretender Vorsitzender, der Präsident des Konsistoriums, die Pröpstin sowie die Generalsuperintendentin und die Generalsuperintendenten.
Der Kirchenleitung gehören an:
- Die oder der Präses der Landessynode, von der Landessynode aus ihren Reihen gewählte Mitglieder
- Die Bischöfin oder der Bischof
- Die Generalsuperintendentinnen und Generalsuperintendenten
- Die geistliche Moderatorin oder der geistliche Moderator
- Die Präsidentin oder der Präsident
- Die Pröpstin oder der Propst des Konsistoriums
Die Kirchenleitung ist für sechs Jahre gewählt. Den Vorsitz führt der Bischof.
So erreichen Sie die Kirchenleitung:

Heidelberger Katechismus