Archive und Bibliotheken
Archive und Bibliotheken
Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin (ELAB)
| Tel: | (030) 22 50 45 - 0 (Zentrale) |
| Fax: | (030) 22 50 45 - 10 |
| Email: | elab@ekbo.de |
| Internet: | http://www.ekbo.de/ |
| S-, RE- und Fernbahn: | bis Ostbahnhof |
| U1 und U8: | bis Kottbusser Tor |
| Bus 140, 147, 347: | bis Bethaniendamm |
| Bus M29: | bis Heinrichplatz |
| Montag - Donnerstag: | 9:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: |
9:00 - 16:00 Uhr |
| Tel: | (033 94) 43 33 14 |
| Fax: | (033 94) 44 39 86 |
| Tel: | (033 361) 3 40 |
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1 |
Für die Benutzung von Archivgut in den Diensträumen (§ 3 Abs.1 Nr. 1) |
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1.1 |
für private Zwecke je Benutzertag |
7,00 € | |||
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1.2 |
für geschäftsmäßige Zwecke (Tätigkeit gegen Entgelt) je Benutzertag |
30,00 € | |||
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1.3 |
In Kirchengemeinden und nicht hauptberuflich betreuten |
7,00 € | |||
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2 |
Bei Inanspruchnahme des Archivs |
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2.1 |
für schriftliche Auskünfte und die Anfertigung von Regesten und Abschriften (§ 3 Abs.1 Nr. 2 a und b) für die erste Viertelstunde |
12,00 € | |||
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für jede weitere angefangene Viertelstunde |
9,00 € | |||
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2.2 |
für die Anfertigung von Übersetzungen und Gutachten (§ 3 Abs.1 Nr. 2 c) je Stunde mindestens gemäß besonderer Vereinbarung |
50,00 € | |||
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3 |
Für die Ausstellung und Beglaubigung (§ 3 Abs.1 Nr. 3): |
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3.1 |
Ausfertigung einer beglaubigten Urkunde |
6,00 € | |||
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3.2 |
Beglaubigung einer Elektrokopie oder Abschrift |
4,00 € | |||
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4 |
Bei Inanspruchnahme des Archivs für Versand von Archivgut (§ 3 Abs.1 Nr. 4) je Sendung |
18,00 € | |||
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5 |
Für das Recht der Wiedergabe oder Reproduktion von Archivgut (§ 3 Abs.1 Nr. 5) im Regelfall |
15,00 € bis 2.500,00 € | |||
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In besonderen Fällen können aus einer Vereinbarung höhere Gebühren gefordert werden. | ||||
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6 |
Für die Anfertigung von Reproduktionen aus Kirchenbüchern (§ 3 Abs.1 Nr. 6): |
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6.1 |
Bearbeitungspauschale je Auftrag |
3,00 € | |||
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6.2 |
Kopie einer Kirchenbucheintragung |
1,00 € | |||
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7 |
Für die Anfertigung von Reproduktionen bis Vorlagengröße A 3 (§ 3 Abs.1 Nr. 6): |
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7.1 |
Bearbeitungspauschale je Auftrag |
3,00 € | |||
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7.2 |
Kopie |
0,70 € | |||
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7.3 |
Ausgabe als Datei auf CD-ROM (bis 650 MB Gesamtumfang) je CD-ROM |
2,50 € | |||
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7.4 |
Ausgabe als Datei und Versendung per E-Mail (bis 2 MB Gesamtumfang) je E-Mail |
1,00 € | |||
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7.5 |
In besonderen Fällen (z.B. Vorlagen über A 3 Vorlagengröße, erhöhter Arbeitsaufwand) können aus einer Vereinbarung höhere Gebühren gefordert werden. | ||||
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8 |
Für die Anfertigung von Elektrokopien mit dem Lese-Druckgerät von bestimmten Verfilmungen durch den Benutzer selber (§ 3 Abs.1 Nr. 6): |
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8.1 |
bis DIN A 4 |
0,20 € | |||
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8.2 |
bis DIN A 3 |
0,40 € | |||
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9
9.1. 9.2. 9.3. |
Für die Anfertigung von Elektrokopien von Bibliotheksgut mit dem Kopierer (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
Bearbeitungspauschale Kopie Kopie – soweit durch den Benutzer selbst zulässig |
3,00 € 0,30 € 0,20 € | |||
Forschen im Landeskirchlichen Archiv
Sicherungsverfilmung
Für die ältesten Kirchenbücher aus Gemeinden der Sprengel Cottbus, Eberswalde, Potsdam (870 Bücher) sind Rollfilmkopien vorhanden. Die Kirchenbücher der Berliner und vieler Brandenburgischer Kirchengemeinden bis 1945 sind verfilmt. Die Microfiches können im Lesesaal des Kirchlichen Archivzentrums nach Voranmeldung (bitte langfristig reservieren unter (030) 2250 4520 Arbeitsplatz mit Microfiches-Lesegerät oder e-mail an reservierung@ezab.de) benutzt werden.
Bibliothek
Das Landeskirchliche Archiv verfügt über eine Handbibliothek Brandenburgica, Rechtssammlung und Deposita historischer Bibliotheken. Die Sammlung von Gemeindechroniken und kleinen Schriften wird laufend erweitert. Andere Bibliotheksbestände werden von der Zentralbibliothek des Konsistoriums verwaltet.
Die Bestände
Verwaltungsakten des Konsistoriums und des Kirchlichen Bauamts der Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg.
Deposita: Archiv des Berliner Missionswerkes, der Gossner Mission und mehrere Archive von Berliner Kirchengemeinden. Weitere Informationen erhalten sie im Landeskirchlichen Archiv. Um eine eingehende Beratung zu ermöglichen, bitten wir vor der Nutzung der Bestände um Kontaktaufnahme mit dem Landeskirchlichen Archiv in schriftlicher Form. Eine Anfrage kann auch als FAX (030) 2250 4510 oder e-mail elab@ekbo.de verfasst werden.
Kirchenbücher von Berlin und Brandenburg
Aufgaben der Kirchenbuchstelle
Zum Landeskirchlichen Archiv Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (LABO) gehört die Kirchenbuchstelle Berlin, die 2927 Bände fotografische Reproduktionen von Alt-Berliner Kirchenbüchern verwahrt. Sie stammen aus den evangelischen Kirchengemeinden, die 1874 zum Berliner Stadtgebiet gehörten, und umfassen die Zeit von der Gründung der Gemeinden bis 1874. Der Bestand ist erschlossen durch eine Kartei sämtlicher Taufen seit 1750; Generalregister wurden angelegt für Trauungen für die Zeit 1583-1874, für Bestattungen für die Zeit von 1800-1874.
Die Alt-Berliner Kirchenbuchreproduktionen wurden in den letzten Jahren ergänzt durch Mikrofiches aller noch vorhandenen Kirchenbücher derjenigen Gemeinden, die heute zu Berlin gehören. Sie umfassen die Zeit von der Gründung der Gemeinde bis 1945. Der Bestand wird nach und nach durch die Verfilmung der Kirchenbücher aus Brandenburg erweitert. Hier liegen bisher von folgenden Kirchenkreisen die Mikrofiches vor:
Calau-Lübben, Cottbus, Finsterwalde, Frankfurt/Oder, Fürstenwalde/Spree, Guben, Luckau, Seelow, Senftenberg und Spremberg
Aufgaben der Kirchenbuchstelle
In der Kirchenbuchstelle der EKBO werden für Personen, die Ihre Personalpapiere im Krieg verloren haben, an Hand der Kirchenbücher Ersatzurkunden ausgestellt, die als rechtskräftige Nachweise zur Anlegung von Familienbüchern ebenso wie für Renten- und Erbschaftsangelegenheiten anerkannt werden, soweit Standesamtsunterlagen in Berlin durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden.
Private Familienforschungen können nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt werden.
Benutzung der Kirchenbücher
Die Kirchenbücher und Mikrofiches, die nach den Benutzungsbestimmungen zur allgemeinen Benutzung freigegeben sind, können in unserem Benutzersaal für familiengeschichtliche und sonstige For-schungen ausgewertet werden. Um die Originale, die durch die häufige Benutzung sehr gelitten haben, zu schützen, werden nur noch Mikrofiches vorgelegt. In unserem Benutzersaal stehen Lesegeräte zur Verfügung. Rechtzeitige Anmeldung und Reservierung eines Arbeitsplatzes ist notwendig. Kopien von verfilmten Kirchenbucheinträgen können die Benutzer selber über ein Lese-Druckgerät anfertigen. Im Benutzersaal stehen als Hilfsmittel bereit: Gemeindeverzeichnisse aus Berlin und Brandenburg, Brandenburgische Pfarrerbücher, Alt-Berliner Straßenverzeichnisse und ihre Kirchenzugehörigkeit. Die Arbeit an Kirchenbüchern erfordert gewisse Kenntnisse älterer Handschriften. Lesehilfen können wir nur in sehr begrenztem Rahmen geben. Es empfiehlt sich vor einem Besuch im Benutzersaal schriftlich zu klären, ob die in Frage kommenden Kirchenbücher im LABO vorhanden sind., denn in vielen Fällen haben wir es mit erheblichen Kriegsverlusten zu tun. Bei Anfragen an die Kirchenbuchstelle des Landeskirchlichen Archivs Berlin-Brandenburg bitten wir zu beachten, dass die heutigen Stadtbezirke Lichtenberg, Neukölln, Pankow, Schöneberg, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Weißensee, Wilmersdorf, Zehlendorf vor 1920 nicht zu Berlin gehörten. Eine Suche nach Personenstandsdaten nach 1874 ist ohne Kenntnis der genauen Wohnanschrift in Berlin nicht möglich.
Gebührensätze gemäß Gebührentafel vom 1.1.2003 (Auszug)
Benutzungsbestimmungen
Kirchenbücher sind Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung auf natürliche Personen bezieht. Sie unterliegen daher den besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festgesetzt sind. Dieses Schriftgut darf erst 10 Jahre nach dem Tode der betroffenen Person durch Dritte eingesehen werden. Wenn der Tod nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand festgestellt werden kann, darf dieses Schriftgut erst 90 Jahre nach der Geburt benutzt werden.
Danach sind Taufbücher 90 Jahre nach dem Entstehen zur allgemeinen Benutzung freigegeben, Bestattungsbücher 10 Jahre nach der Entstehung. Da in Traubüchern immer viele Personen unterschiedlichen Alters erfasst sind, müssen zur Festlegung der Schutzfristen Durchschnittswerte ermittelt werden. Bei Traubüchern gehen wir von einem durchschnittlichen Heiratsalter von 20 Jahren aus; sie sind daher 70 Jahre nach dem Entstehen freigegeben, Konfirmandenregister nach 75 Jahren benutzbar. Einzusehen sind also Taufbücher bis zum 31.12.1914, Konfirmandenbücher bis zum 31.12.1899 und Traubücher bis zum 31.12.1934. Diese Fristen gelten in gleicher Weise für Bücher und für Mikrofiches.
Kirchenbücher und Mikrofiches, die noch Schutzfristen unterliegen, können nicht im Lesesaal eingesehen werden. Einzelne Einträge können für Vorfahren in direkter Linie durch die Mitarbeite-rinnen der Kirchenbuchstellen herausgesucht und Kopien oder Auszüge angefertigt werden. Um Kopien oder Auszüge von Einträgen anderer Personen zu erhalten, muss eine schriftliche Einwilligung der direkten Nachkommen vorgelegt werden.
Zur Erbenermittlung in gesperrten Kirchenbüchern muss die Bestallung des Amtsgerichts vorliegen oder die Vollmacht der direkten Nachkommen.
LANDESKIRCHLICHES ARCHIV BERLIN-BRANDENBURG-SCHLESISCHE-OBERLAUSITZ
Bethaniendamm 29
D-10997 Berlin
Telefon: (030) 22 50 45 - 0 (Zentrale)
Fax: (030) 22 50 45 10
Kirchenbuchstelle 22 50 45 33
Internet: www.ekbo.de
Öffnungszeiten des Benutzersaals:
Montag - Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 14:00 Uhr Anmeldung notwendig: Tel: (030) 22 50 45 20
Verkehrsverbindungen
Kirchenbuchverzeichnisse: Verzeichnis der Kirchenbücher im Evangelischen Zentralarchiv in Berlin. Teil II: Alt-Berlin. Bearbeitet von Christa Stache. 1987. 192 S. Archivberichte/Beihefte aller bisher verfilmten Kirchenbücher, aufgeteilt in die einzelnen Kirchenkreise von Berlin und Brandenburg, herausgegeben von der EKiBB, bearbeitet von Jürgen Stenzel.
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