Kirchenleitung
Die Kirchenleitung erfüllt die Aufgaben der Landessynode zwischen ihren halbjährlichen Tagungen, hat aber auch darüber hinausgehende Pflichten.
Die Kirchenleitung erfüllt die Aufgaben der Landessynode zwischen
ihren halbjährlichen Tagungen, hat aber auch darüber hinausgehende
Pflichten.
Die Synode wählt die Vertreter aus ihren Reihen. Die
Amtszeit beträgt sechs
Jahre. Einige Mitglieder gehören aufgrund ihres Amt der
Kirchenleitung und der Landessynode an: Der Bischof als Vorsitzender
der Kirchenleitung, der Präses als stellvertretender Vorsitzender, der
Präsident des Konsistoriums, die Pröpstin sowie die
Generalsuperintendentin und die Generalsuperintendenten.
Der Kirchenleitung gehören an:
- Die oder der Präses der Landessynode, von der Landessynode aus ihren Reihen gewählte Mitglieder
- Die Bischöfin oder der Bischof
- Die Generalsuperintendentinnen und Generalsuperintendenten
- Die geistliche Moderatorin oder der geistliche Moderator
- Die Präsidentin oder der Präsident
- Die Pröpstin oder der Propst des Konsistoriums
Die Kirchenleitung ist für sechs Jahre gewählt. Den Vorsitz führt der Bischof.
So erreichen Sie die Kirchenleitung:
[#kirchenleitung#ekbo#de#], www.ekbo.de
Bischof Dr. Dr. h.c. Markus Dröge <s. 1.3 (1)>
Präses der Landessynode Andreas Böer <s. 1.1>
Dr. med. Claudia Angladagis
Zahnärztin
[#fiedler#fiedler-law#de#]
Rechtsanwalt und Notar
Professorin für Heilpädagogik
Medizinerin
Freie Journalistin
Pfarrer Dr. Bernd Krebs <s. 5.1.4 (1)>
Kirchenrätin Susanne Kahl-Passoth <s. 1.17.1>
Direktorin des Diakonischen Werkes
Direktor des Berliner Missionswerks
