Info-Telefon: 030 24344 121

Konsistorium

Das Konsistorium steht als Oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche den Gemeinden beratend zur Seite. Rechts- und Dienstaufsicht sind hier beheimatet, doch nicht nur das, in der Berliner Georgenkirchstraße ist geistliche Kompetenz gebündelt.

Detail aus einer Kirche in der Prignitz. Foto: Kirchner © EKBO 2010.
Die laufenden Geschäfte der Landeskirche führt das Konsistorium. Seine Zuständigkeit betrifft grundsätzlich alle Angelegenheiten der Landeskirche. Das Konsistorium unterstützt die beiden anderen Leitungsorgane der Landeskirche – Landessynode und Kirchenleitung – bei Ihrer Arbeit. Es führt die Rechtsaufsicht über die Gemeinden und Kirchenkreise und die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden im Pfarrdienst, die Superintendentinnen und Superintendenten sowie über die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Konsistoriums besteht in der Beratung der Gemeinden und Kirchenkreise insbesondere in Rechtsangelegenheiten und bei der Wahrnehmung der geistlichen Aufgaben.

Das Konsistorium ist kollegial verfasst. Dem Kollegium gehören der Präsident, die Pröpstin und die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter an. Vorsitzender des Kollegiums ist der Präsident. Er wird in dieser Funktion von der Pröpstin vertreten, der die theologische Leitung im Konsistorium obliegt. Als Behördenleiter hat der Präsident einen Stellvertreter aus dem Kreis der juristischen Abteilungsleiter des Konsistoriums. Die einzelnen Konsistorialabteilungen sind entsprechend den großen landeskirchlichen Arbeitsfeldern thematisch ausgerichtet. Im Kollegium beraten und entscheiden so Theologinnen und Theologen sowie Juristinnen und Juristen gemeinsam. Die Aufsicht über das Konsistorium führt die Kirchenleitung.

Anschrift

1.4    Konsistorium
 
 
Dienstgebäude:  Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, Tel.:  030 24344-0, Fax.:  030 24344-500
, www.ekbo.de
 
Präsident: 
Präsident des Konsistoriums Ulrich Seelemann <s. 1.4.1>
 
Theologische Leiterin im Konsistorium (Vertretung in der Funktion des Vorsitzenden des Kollegiums): 
Pröpstin Friederike von Kirchbach <s. 1.4.3>
 
 
 

Präsident Ulrich Seelemann

Präsident Ulrich Seelemann

Präsident Ulrich Seelemann leitet das Konsistorium. Er wird von der Landessynode auf Vorschlag der Kirchenleitung für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt. Dabei ist eine Wiederwahl möglich. Das Präsidentenamt setzt in der Regel die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst voraus.

Abteilung 1

Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, Innerer Dienst, Publizistik

Pröpstin Friederike von Kirchbach

Pröpstin Friederike von Kirchbach

Pröpstin Friederike von Kirchbach ist die Stellvertreterin des Bischofs. Sie ist geborenes Mitglied der Kirchenleitung, der Landessynode und leitende Geistliche des Konsistoriums.

Oberkonsistorialrat Harald Sommer

Oberkonsistorialrat Harald Sommer

Oberkonsistorialrat Harald Sommer leitet die Abteilung 3: Personalia der Ordinierten und Spezialseelsorge.

Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel

Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel

Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel ist Leiter der Abteilung 4. Er ist für die Theologische Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für das Theologische Prüfungsamt zuständig.

Oberkonsistorialrat Steffen-Rainer Schultz

Oberkonsistorialrat Steffen-Rainer Schultz

Oberkonsistorialrat Steffen-Rainer Schultz ist Leiter der Abteilung 5. Er ist zuständig für Bildungsfragen, Erwachensenbildung sowie den Religionsunterricht und die Evangelischen Schulen.

Oberkonsistorialrätin Dr. Heidrun Schnell

Oberkonsistorialrätin Dr. Heidrun Schnell

Oberkonsistorialrätin Heidrun Schnell ist Leiterin der Abteilung 6. Sie ist zuständig für die landeskirchlichen Finanzen, Vermögen und Steuern. Ferner gehören folgende Bereiche zu ihren Aufgaben: Versicherungen, Friedhöfe, Meldewesen, Grundstücke, Forstwirtschaft und das Kirchliche Bauamt.

Oberkonsistorialrätin Anke Poersch - Stellvertreterin des Präsidententen

Oberkonsistorialrätin Anke Poersch - Stellvertreterin des Präsidententen

Oberkonsistorialrätin Anke Poersch ist Leiterin der Abteilung 7: Dienst- und Arbeitsrecht, Staatliches Recht, Beihilfen, Archivwesen.Seit 1. Februar 2012 ist sie Stellvertreterin des Konsistorialpräsidenten.

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