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Berliner Kirchen rufen wegen Ladenschluss Bundesverfassungsgericht an

Huber: Sonntagsöffnungszeiten in der Bundeshauptstadt dürfen keine Schule machen

Berlin/Karlsruhe (epd). Die beiden großen christlichen Kirchen in Berlin rufen wegen der drastisch erweiterten Ladenöffnungszeiten das Bundesverfassungsgericht an. Dieser Schritt sei unumgänglich, nachdem besonders die Bundeshauptstadt mit ihrem Ende 2006 erlassenen Gesetz den verfassungsrechtlich verankerten Sonntagsschutz ausgehöhlt habe, erklärten die Berliner Bischöfe Wolfgang Huber und Kardinal Georg Sterzinsky am 11. Juni vor Journalisten in der Bundeshauptstadt.

Die Berliner Regelung mit zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr, davon alle vier Adventssonntage, sei „unverhältnismäßig“ und dürfe „keine Schule machen“, begründete Huber. „Es geht den Kirchen hier um eine Grundsatzdebatte“, betonte er weiter. Nachdem alle Versuche auf politischer Ebene gescheitert seien, das in einem parlamentarischen „Hau-Ruckverfahren“ beschlossene Berliner Gesetz noch zu stoppen, sei der Schritt zur Verfassungsbeschwerde notwendig geworden.

Dabei werden die Kirchen vor Gericht auf den Sonntag als grundgesetzlich geschützten „Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung“ abheben, sagte Kardinal Sterzinsky. Das vom Berliner Senat vorgebrachte Argument, die Ladenöffnungszeiten beschränkten sich auf die Sonntagnachmittage und damit auf einen Bereich außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten, hält er für untauglich. Das Grundgesetz kenne keinen nach Tageszeit abgestuften verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz, so der katholische Erzbischof. Der Sonntagnachmittag habe keinen geringeren Schutz als der Sonntagvormittag.

Sein evangelischer Amtskollege sieht zudem durch die Berliner Regelung die Religionsfreiheit verletzt. Diese gelte laut Verfassung nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern auch für die Religionsgemeinschaften. Die 1.700 Jahre alte Kopplung von Gottesdienst und freiem Tag zur Disposition zu stellen, sei ein „kulturelles Unglück“, sagte Bischof Huber. Die Verfassungsbeschwerde von Landeskirche und Bistum wird auch von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz unterstützt.

Der Berliner Senat reagierte zurückhaltend auf den Schritt der Kirchen. „Es steht jedem frei, seine Rechte wahrzunehmen“, sagte Senatssprecher Michael Donnermeyer dem epd. Die erweiterten Ladenöffnungszeiten würden von den Menschen angenommen und seien als Erfolg zu werten.

Als aussichtslos bezeichnete Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die Verfassungsbeschwerde. „Ich weiß nicht, ob die Kirchen klug beraten sind, das zu machen“, sagte er dem epd am Montag in Brandenburg an der Havel. Die in vielen Bundesländern unter maßgeblicher Mitwirkung der Union betriebene Aufhebung des Ladenschlusses hatte innerhalb der Partei für deutliche Meinungsverschiedenheiten gesorgt.

Berlin, 12. Juni 2007




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