Das Patenamt

Häufige Fragen zum Patenamt

Wer kann Taufpatin oder Taufpate sein?
Patin oder Pate kann sein, wer der evangelischen Kirche angehört und zum Abendmahl zugelassen ist. Auch Mitglieder einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehörenden Kirche können Taufpaten werden. Jedoch sollte wenigstens einer der Paten evangelisch sein, damit das Kind in den christlichen Glauben und in »seine« evangelische Kirche hineinwachsen kann.

Wie alt müssen die Patinnen oder Paten mindestens sein?
Die Übernahme des Patenamtes ist ab der Konfirmation möglich, so dass bereits Jugendliche Patin oder Pate werden können.

Wie viele Taufpaten sind zulässig?
Für die Anzahl der Taufpaten gibt es keine Begrenzung. Wünschenswert sind mehrere Taufpaten.

Haben Patinnen und Paten eine Vormundschaftsaufgabe,falls den Eltern etwas zustoßen sollte?
Nein. Diese Auffassung stammt aus Zeiten, als es noch keine staatlich geregelten Möglichkeiten der Betreuung gab, und gilt heute nicht mehr.

Wann endet das Patenamt?
Das Patenamt mit dem Auftrag, die christliche Erziehung des Patenkindes zu unterstützen, findet mit der Konfirmation (Religionsmündigkeit) des Kindes so etwas wie einen Abschluss. Oft entsteht aber eine lebenslange intensive Beziehung zwischen Patenkind und den Paten.

Kann man das Patenamt niederlegen oder erlischt es mit dem Austritt aus der Kirche?
Die Niederlegung des Patenamtes ist möglich, sie erfordert eine Erklärung des Paten gegenüber dem Pfarramt. Eine Streichung auf das Betreiben Dritter (z.B. der Eltern) ist nicht möglich. Das Patenamt erlischt, unter anderem, wenn der Pate oder die Patin aus der Kirche austritt.

Was geschieht, wenn sich im Verwandten- oder Bekanntenkreis der Eltern keine Patin oder kein Pate findet?
In einem solchen Fall muss auf die Taufe nicht verzichtet werden. Im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer findet sich meist eine Lösung. Im Ausnahmefall kann die Taufe aber auch ohne Taufpaten erfolgen.

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