Evangelische Kirche unterstützt Stellungnahme zu Asyl-Schnellverfahren

Gemeinsame Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden auf dem neuen Großflughafen BER Willy Brandt und gegen die Durchführung von Asyl-Schnellverfahren

Die UnterzeicherInnen lehnen aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen Asylschnellverfahren (Flughafenverfahren) sowie die Inhaftierung von schutzsuchenden Flüchtlingen zur Durchführung des Asylverfahrens ab. Sie fordern die Länder Brandenburg und Berlin sowie die Bundesregierung auf, auf die geplante Errichtung und Inbetriebnahme einer sog. „Gewahrsamseinrichtung“ zur Durchführung von Asyl-Schnellverfahren auf dem Gelände des Flughafens BER Willy Brandt zu verzichten und stattdessen Asylsuchenden ein reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen. Sie fordern die Bundesregierung auf, an allen deutschen Flughäfen auf die Inhaftierung Schutzsuchender und das Asyl-Schnellverfahren zu verzichten und das sogenannte Flughafenverfahren (§ 18a AsylVfG) abzuschaffen.


Begründung:

Auf dem Gelände des neuen Großflughafens in Berlin Schönefeld soll eine „Gewahrsamsein-richtung“ gebaut werden, um einreisende Asylsuchende inhaftieren und nach einem dort stattfindenden Asyl-Schnellverfahren möglichst rasch außer Landes schaffen zu können.
Im Rahmen der Grundgesetzänderung 1993, in deren Folge kein Flüchtling mehr, der regulär auf dem Landweg einreist, das Asylrecht erhalten kann, wurde als weiteres Instrument der Flüchtlingsabwehr eine Spezialregelung für die Einreise auf dem Luftweg entwickelt – das sog. Flughafenverfahren. Asylsuchende, einschließlich Kinder und minderjährigen AsylbewerberInnen, können für die Dauer des Asylschnellverfahrens inhaftiert werden. Voraussetzung ist, dass auf dem Flughafengelände eine geeignete „Unterkunft“ existiert.

Im Zuge des Flughafenausbaus wird nun auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld eine Hafteinrichtung gebaut. Betreiber wird die zentrale Ausländerbehörde Brandenburg. Die „soziale“ Betreuung wird nach Auskunft der Landesregierung die private Wachschutzfirma B.O.S.S. übernehmen.

Innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags ergeht eine Entscheidung, ob der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ bleibt den AsylbewerberInnen nur drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen. Wird der Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung binnen zweier Wochen abgewiesen, verbleiben sie in der Flughafenhaftanstalt, bis die Abschiebung möglich wird.

Der Zeitdruck macht es den gerade geflüchteten und teils schwer traumatisierten Menschen unmöglich, zur Ruhe zu kommen und ihre Asylgründe substantiiert vortragen zu können. Teilweise sind sie durch die Umstände der Flucht verhandlungsunfähig. Auch der erschwerte Zugang zu RechtsanwältInnen verhindert, dass sich die Asylsuchenden ausreichend auf ihre Anhörung vorbereiten können und schmälert ihre Aussicht erheblich, als Flüchtling in Deutschland anerkannt zu werden.
Die Eile des Verfahrens führt immer wieder zu eklatanten Fehlentscheidungen. So wurden die Asylanträge zweier Deserteure aus Eritrea im Flughafenverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Sie wurden unmittelbar nach ihrer Abschiebung in einem Geheimgefängnis in Eritrea inhaftiert. Erst nach der Abschiebung prüfte das Verwaltungsgericht den Fall mit der nötigen Gründlichkeit und gewährte Asyl.

Darüber hinaus lässt die kurze Frist zur Einreichung eines Eilantrags ein sachgemäßes Beschreiten des Rechtswegs nicht zu. Es ist schlicht unmöglich, die geforderten schriftlichen Begründungen rechtzeitig beizubringen. Da die Ablehnung von Eilrechtsanträgen durch das Gericht bereits ohne schriftliche Begründung rechtskräftig wird, können die Betroffenen abgeschoben werden, bevor sie die Möglichkeit erhalten, weiteren Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Eine Abschiebung wird in der Regel nach der Abweisung des Eilantrages durchgeführt, obwohl die Klage gegen die Entscheidung des Bundesamtes noch anhängig ist.
ExpertInnen bezeichnen das sog. Flughafenverfahren daher als „hastig, unfair, mangelhaft“  und „rechtsstaatswidrig“ .

Auf den meisten deutschen Flughäfen wird auf das Flughafenverfahren verzichtet, so auch in Berlin-Tegel, Stuttgart, Köln/Bonn und Hannover. In Berlin-Schönefeld werden aktuell jährlich zwei bis vier Flughafenverfahren durchgeführt. Die Zahlen der entsprechenden Verfahren für Hamburg, München und Düsseldorf sind ebenfalls marginal. Am neuen Berliner Großflughafen soll nun Platz für die Inhaftierung von jährlich 300 asylsuchenden Flüchtlingen einschließlich Kindern jeden Alters und allein reisenden Minderjährigen geschaffen und deren Asylanträge in dem höchst zwei-felhaften Schnell-Verfahren abgefertigt werden.


Erstunterzeichner:

von Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V., AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL, Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Asyl in der Kirche e.V., Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Berlin, Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg, Erzbistum Berlin, Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin, Hanns Thomä (Beauftragter für Migration und Integration der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz), Dr. med. Jürgen Hölzinger (Ausschuss für Menschenrechtsfragen der Ärztekammer Berlin), Prof. Dr. Klaus J. Bade (Migrationsforscher, Ber-lin), Initiative gegen Abschiebehaft, Flüchtlingsrat Berlin e.V., Flüchtlingsrat Brandenburg e.V., Zentrum Überleben, Landesjugendwerk der AWO Berlin, Landesjugendwerk der AWO Brandenburg

Berlin, 20. Januar 2012

Stellungnahme_BER.pdfStellungnahme

Seitenanfang Seite drucken
  • Facebook
  • Twitter

RSS-Master

Hilfe und Information

Infotelefon (Mo - Fr, 9- 17 Uhr)
030/ 243 44 - 121
Telefonseelsorge (täglich 24 Stunden)
0800-1110222
Ihre Nachricht

Adresswerk

Das Adresswerk enthält alle wichtigen Adressen der Landeskirche.

Personen und Adressen



Kirchenzeitung

dklog_174.jpg

Rundfunkdienst

logo-rundfunkdienst.jpg

Ahnenforschung

ekbo_button_ahnenforschung_04.gif

Gemeindesuche

Veranstaltungen

Touristische Ziele

In unserer Landeskirche gibt es viel zu entdecken: Dorfkirchen, Tagungshäuser, offene Kirchen, Pilgerwege und historische Friedhöfe
mehr...

Spenden

Ohne Engagement wäre unsere Gesellschaft kälter. Hier finden Sie sinnvolle Projekte und gute Initiativen.
mehr...

Evangelisches Zentrum

Georgenkirchstraße 69
10249 Berlin
Tel.:  030 24344-0
Fax:  030 24344-500

Wegbeschreibung laden

Google-Maps

Losungen

Perspektivprogramm

Kirchenmusik

Berliner Stadtmission

Berliner Stadtmission.jpg


Schulstiftung

logo-schulstiftung.gif

Diakonisches Werk

DWBO

Evangelische Akademie

Geschäftsstelle: 
Charlottenstraße 53/54
10117 Berlin
Tel.:  030 20355-500
Fax.:  030 20355-550

AKD

logo-akd.gif

 

 

 Das Amt für kirchliche Dienste ist eine Einrichtung zur Aus- Fort- und Weiterbildung und Beratung von ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche. www.akd-ekbo.de

Kircheneintrittsstellen

Telefon: (030) 20 45 11 00
E-Mail schreiben

Berliner Dom
Am Lustgarten
10178 Berlin-Mitte
freitags von
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Foyer an der
Gedächtniskirche
Breitscheidplatz
10789 Berlin-Charlottbg.
montags von
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Heilig-Kreuz-Kirche
Zossener Str. 65
10961 Berlin-Kreuzberg
donnerstags von
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

St. Marienkirche
Karl-Liebknecht-Str. 8
10178 Berlin-Mitte
dienstags von
16:00 bis 18:00

St. Nikolai-Kirche
Am Alten Markt
14467 Potsdam
mittwochs von
15:00 bis 18:00 Uhr

Ulrike Trautwein


Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

Ihre Ulrike Trautwein
Generalsuperintendentin

EKD

EKD Logo

Klima-Kollekte

Klimakollekte.jpg

Bischof a. D. Wolfgang Huber

Website