Interview mit Kirchenzeitung

Mitten im Weltgeschehen

Es müsste mehr Gemeinden geben, die Kirchenasyl anbieten, findet Bischof Markus Dröge. Weil es nicht nur den Flüchtlingen hilft, sondern auch den Zusammenhalt untereinander stärkt

Laut einer Statistik von 2010 gehört die EKBO zu den Spitzenreitern unter den Landeskirchen, die Kirchenasyle anbieten: demnach waren es in Berlin sieben und in Brandenburg eines. Nur Nordrhein-Westfalen hatte mit zehn noch mehr. Haben Sie eine Erklärung, woran das liegen könnte?
Unsere Kirche war es ja, die vor rund 30 Jahren mit dem Kirchenasyl begonnen hat. Aus dieser Tradition heraus ist sie sehr stark in diesem Bereich. Trotzdem ist es wichtig, sich dafür einzusetzen, dass das Thema nicht in Vergessenheit gerät.

Haben Sie das Gefühl, dass das Engagement nachlässt?
Ich sehe eher die Gefahr, dass es in der nächsten Generation nachlassen könnte. Die Gründergeneration ist heute noch stark, aber wir müssen das Thema in unserer Kirche präsent halten. Und wir brauchen mehr Gemeinden, die bereit sind, ein Kirchenasyl anzubieten.

Kirchenasyl ist unumstrittener Bestandteil kirchlichen Handelns. Wie lässt sich diese Arbeit theologisch begründen?
Theologisch begründe ich es mit unserer Verantwortung für die Menschenrechte, die dem christlichen Menschenverständnis entsprechen. Der Mensch, egal welcher Religion oder Nation er angehört, ist ein Bild Gottes.

Das Recht, dass der Kirchenraum geschützt ist, gibt es eigentlich nicht. Trotzdem hält sich der Staat daran. Warum?
Weil beide, Kirche und Staat, verpflichtet sind, die Menschenrechte zu achten. Und beide Institutionen sind für Lösungen in schwierigen Asylfällen offen. Der Staat hat also letztlich nichts dagegen, dass Menschen sich für Flüchtlinge einsetzen. Er muss nur darauf achten, dass Recht und Gesetz geachtet werden, und es ist letztlich auch unsere Grundüberzeugung, dass dies die Aufgabe des Staates ist. Deswegen kann es eine Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat in diesem Bereich geben.

Gab es Fälle, in denen diese Zusammenarbeit nicht gelang und ein Asyl gewaltsam abgebrochen wurde?
Im Bereich unserer Landeskirche gab es einmal einen Fall. Und es gab die Drohung von Polizeieinsätzen und staatsanwaltlichen Ermittlungen. In Berlin kam es bisher jedoch zu keiner Verurteilung. Eine Gemeinde kann sich dazu entschließen, Kirchenasyl zu gewähren, wenn erkennbar ist, dass es in einem Asyl-Verfahren zu einer nicht akzeptablen Lösung kommen könnte. Etwa wenn die Gründe für die Flucht noch nicht richtig recherchiert worden sind. Oder wenn der Betroffene noch nicht die Möglichkeit hatte, alle seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Es geht also beim Kirchenasyl immer um eine spannungsreiche Situation. Und diese Spannung müssen wir aushalten. Eine kritische Haltung nimmt die Kirche zurzeit bei der Frage des Asyl-Schnellverfahrens ein. Im neuen Flughafen in Schönefeld soll ein solches Verfahren eingerichtet werden. Flüchtlinge können kaum ihre Rechte ausschöpfen, wenn sie bis zum Ende ihres Asylverfahrens auf dem Flughafen festgehalten werden und gar nicht richtig einreisen können. Deswegen hat sich unsere Synode ausdrücklich dagegen gewandt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren als zulässig bezeichnet hat, haben wir starke Zweifel, dass es den Prämissen unseres Rechtsstaates entspricht.

Kirchenasyl kann durchaus mit Konsequenzen verbunden sein. Falls es zur Strafverfolgung kommt, ist der Einzelne haftbar. Wie kann die Gemeinde sich absichern?
Eine Gemeinde oder Gemeindeglieder, die sich entscheiden, ein Asyl durchzuführen, nehmen eine hohe Verantwortung auf sich. Deswegen ist es wichtig, dass sie sich im Vorfeld informieren. Auf der landeskirchlichen Ebene sehen wir es als unsere Aufgabe an, Beratung anzubieten, damit Gemeinden sich nicht auf etwas einlassen, das sie nachher nicht verantworten können.

Wenn jemand hilfesuchend vor der Kirchentür steht, heißt das also noch nicht gleich, dass ein Kirchenasyl geboten ist?
Nein. Man muss im einzelnen Fall sehen, was sinnvoll ist. Es gibt viele Möglichkeiten der Hilfe. Auch da berät unser landeskirchlicher Beauftragte für Migration und Integration, Hanns Thomä, gern.

Wie ist die Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen?
Sehr gut. Bisher haben alle Kirchenasyle zu einer Lösung geführt. Dabei wurde im Wesentlichen auf Öffentlichkeitsarbeit verzichtet. Bei diesen sogenannten „stillen Asylen“ gelang es, in Hintergrundgesprächen mit Politikern zu Lösungen zu kommen. Das, so meine ich, ist eine sehr gute Entwicklung in unserer Landeskirche: Lösungen gibt es nicht in Konfrontation mit den staatlichen Stellen, sondern in kritischer Kooperation.

Ein stilles Asyl ist also von Vorteil?
Es mag sicher auch Fälle geben, in denen es notwendig ist, an die Öffentlichkeit zu gehen. Aber dass dies bei uns in der Regel nicht so ist, zeigt, wie gut die Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem Berliner Innensenator bisher immer gewesen ist. Und wir hoffen natürlich, dass wir mit dem neuen Innensenator an diese Tradition anknüpfen können.

Profitiert eine Gemeinde auch davon, wenn sie Asyl gewährt?

Ich sehe es als ganz großen Gewinn. Wenn Gemeindeglieder mit einem Menschen aus einem fernen Land, dessen Schicksal durch eine Fluchtgeschichte geprägt ist, intensiv zusammen leben, lernen sie ganz konkret die Probleme der Globalisierung kennen. Die Gemeinde ist mitten im Weltgeschehen. Und gleichzeitig stärkt die gemeinsame Aufgabe, dadurch, dass man sich als Gruppe solidarisch erklärt, den Zusammenhalt untereinander.

Meinen Sie, dass Kirche sich bei dem Thema Flüchtlingspolitik generell mehr engagieren sollte?
Die Flüchtlingspolitik ist eines der zentralen Probleme des europäischen Selbstverständnisses. Es geht um die Frage, wieweit Europa für Arbeits- und Hilfesuchende offen bleibt. Brennend ist die Frage nach dem Schutz von Flüchtlingen an den Außengrenzen von Europa. Auch hier geht es um Menschenrechte. Das ist ein Thema, das wir als Kirche immer wieder in die Diskussion einbringen müssen.

Gehören Kritik und Mahnung, sich gegen Entscheidungen des Staates zu stellen, zum Auftrag der Kirche dazu?
Es gehört nach unserem Selbstverständnis dazu, dass die Kirche, wie es in der Barmer Theologischen Erklärung in der fünften These heißt, an „Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten“  erinnert. Diese Freiheit haben wir, weil Kirche und Staat in unserer Gesellschaft voneinander unterschieden sind.  Ich beobachte es immer mit Missfallen, wenn gefordert wird, dass in unserem Land Kirche und Staat getrennt werden sollen. Kirche und Staat sind getrennt. Aber sie sind in ihren unterschiedlichen Aufgabenstellungen sinnvoll aufeinander bezogen.
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