Berlin: Gedenken an Opfer des NS-"Euthanasie"-Erlasses
Hüppe fordert erneut zentrale Berliner Erinnerungs- und Dokumentationsstätte
Beim Gedenken an die Opfer des Nazi-Regimes dürfe diese Gruppe nicht vergessen werden. Auch bei der Opferentschädigung dürften keine Unterschiede gemacht werden. Zu den Opfern zählen auch rund 400.000 Menschen, die bis 1945 auf Grundlage eines NS-Gesetzes "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" zwangssterilisiert wurden.
Zu der Gedenkveranstaltung mit rund 120 Teilnehmern hatten mehrere Verbände, darunter die Diakonie und die Caritas, eingeladen. Vor dem Eingang der Berliner Philharmonie erinnert ein Denkmal an die NS-Opfer der sogenannten T4-Aktion, bei der Psychiatrie-Patienten und behinderte Menschen durch SS-Ärzte und Pfleger getötet wurden. T4 stand für Tiergartenstraße 4, damals Sitz der Zentrale für die Leitung des Massenmordes an behinderten Menschen.
Bereits Anfang der Woche hatte Hüppe gemahnt, dass in Deutschland nicht wieder zwischen angeblich lebensunwertem und lebenswertem Leben unterschieden werden dürfe. Diese Mahnung gelte gerade angesichts neu aufkommenden eugenischen Gedankenguts in der Diskussion um Spätabtreibung oder Pränataldiagnostik. Die Gedenkveranstaltungen hatten am 3. September mit Vorträgen und Zeitzeugengesprächen begonnen.
Am 5. September 1939 unterzeichnete Hitler den "Euthanasie"-Erlass. Hinter der verharmlosenden Bezeichnung verbarg sich der systematische Massenmord an Tausenden behinderten und kranken Menschen. Um den Vernichtungskrieg nach innen und außen zeitgleich beginnen zu lassen, wurde der Erlass auf den 1. September zurückdatiert. An diesem Tag hatte mit dem Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg begonnen.
