Bischof Dröge gegen Widerspruchsregel bei Organspende
"Der Mensch als Ersatzteillager - dieses Bild ist eine furchtbare Vorstellung"
Stattdessen appellierte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz an Ärzte und Politiker, dafür zu sorgen, "dass für jeden Menschen eine optimale medizinische Behandlung erfolgt, um ihn zu heilen". "Wenn dieses Vertrauen da ist, können sich vielleicht auch mehr Menschen dazu entscheiden, einen Organspendeausweis mit sich zu tragen", betonte Dröge. Der Berliner Bischof nannte es eine unterstützenswerte und verantwortungsvolle Entscheidung, "um eines anderen willen nach dem eigenen Tod den eigenen Körper zur Verfügung zu stellen, damit ein anderer Mensch weiterleben kann".
Jeder müsse aber der Organspende zustimmen können, schreibt der evangelische Theologe weiter: "Durch einen Ausweis oder das Wissen seiner Angehörigen." Alle hätten "ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben", aber auch auf den Schutz ihres Lebens. "Ich will mir nicht vorstellen müssen, dass Menschen in einer Klinik auf ihre zu entnehmenden Organe hin bewertet werden", schreibt Dröge: "Der Mensch als Ersatzteillager - dieses Bild ist eine furchtbare Vorstellung."
Bislang dürfen in Deutschland nach dem Hirntod eines Patienten Organe nur dann entnommen werden, wenn der Gestorbene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Dagegen gilt in neun EU-Ländern eine Widerspruchsregelung, nach der Organe nur dann nicht entnommen dürfen, wenn zu Lebzeiten widersprochen wurde.
