Berliner Senat bringt Integrationsgesetz auf den Weg
Opposition kritisiert Gesetzentwurf als "integrationspolitischen Irrweg"
Der Gesetzentwurf sieht vor, künftig auch Beerdigungen ohne Sarg aus religiösen Gründen zu erlauben. "Es ist wichtig, dass es die Wahlmöglichkeit gibt", sagte Bluhm. Zudem soll im Feiertagsgesetz nicht mehr nur von kirchlichen, sondern von "religiösen Feiertagen" die Rede sein.
"Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz" sollen künftig als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderung gelten. Zudem soll sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Beschäftigungsstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln. Eine Quote werde jedoch nicht festgeschrieben. Geplant sei auch, in den einzelnen Bezirken künftig Integrationsbeauftragte zu installieren.
Außerdem soll per Gesetz definiert werden, was Migrationshintergrund bedeutet. Demnach haben die erste und zweite Einwanderergeneration einen Migrationshintergrund. Diese Definition sei enger als die bisher gebräuchliche Definition des Mikrozensus, die auch noch die Enkel von Eingewanderten einbezieht.
Die integrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Mieke Senftleben, kritisierte das geplante Gesetz als "integrationspolitischen Irrweg". In Berlin verließen zu viele Schüler die Schule ohne ausreichende Sprachkenntnisse, Qualifikationen und Ausbildungsfähigkeit für den Berufseinstieg. Statt dieser Einsicht Rechnung zu tragen, beschränke sich der Gesetzentwurf darauf, neue bürokratische Hürden zu errichten.
"Der Anreiz, die deutsche Staatsangehörigkeit abzulehnen, wird mit dem Integrationsgesetz erst geschaffen", kritisierte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Canan Bayram. Auch sehe das Gesetz lediglich Mitspracherechte für Migrationsbeauftragte, aber keine Beanstandungsrechte vor.
In ihrer Stellungnahme forderte Bayram "echte Partizipation mit aktiven Rede-, Mitwirkungs- und Entscheidungsbefugnissen" der Migrantenvertretungen. Gleichzeitig begrüßte sie die vorgesehene Änderung des Bestattungsgesetzes.
