Brandenburg: CDU-Bundestagsabgeordneter lehnt CCS-Gesetz ab

Marwitz kündigt Widerstand gegen Entwurf der Bundesregierung an

3. August 2010. Berlin/Beeskow (epd). Der brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Georg von Marwitz hat entschiedenen Widerstand gegen das geplante CCS-Gesetz der Bundesregierung zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid aus der Braunkohleverstromung angekündigt. "Ich werde alles versuchen, um es in meiner Partei nochmal in Frage zu stellen", sagte der Unionspolitiker der Berliner Tageszeitung "Neues Deutschland" (Ausgabe vom 2. August).

Ein Gesetzentwurf, der Mitte Juli von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) vorgestellt worden war, sieht eine probeweise Speicherung von bis zu acht Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) im Jahr vor. Die Anwendung der umstrittenen, bislang nicht erprobten Technologie wird derzeit vom Energiekonzern Vattenfall in Ostbrandenburg geplant. Von der Abscheidung des klimaschädlichen Gases verspricht sich das Unternehmen eine erhöhte Akzeptanz für den Braunkohletagebau.

"Unsere Kulturlandschaft soll zu einem Versuchslabor für eine Großtechnik werden", kritisierte Marwitz, der seinen Landwirtschaftsbetrieb im ostbrandenburgischen Friedersdorf in weiten Teilen ökologisch bewirtschaftet. Die geologischen und ökologischen Folgen der Verpressung seien aber nicht vorhersehbar.

Es sei weder sichergestellt, dass das Klimagas nicht entweichen kann, noch dass extrem salzhaltiges Wasser in das Grundwasser gerät, betonte er. "Wer da Sicherheit für 1.000 Jahre verspricht, der maßt sich einiges an." Wegen der möglichen Gefahren fordern Umweltverbände und Bürgerinitiativen seit langem einen Verzicht auf die Erprobung dieser Technologie.

Der CDU-Politiker sprach sich ferner dafür aus, in der Debatte um das CCS-Gesetz nicht mehr von "Speicherung" zu reden. Zumindest in den salzhaltigen Gesteinsschichten Brandenburgs laufe die Verpressung auf eine Endlagerung hinaus.

Anträge zur Erprobung von unterirdischen CO2-Speichern sollen dem Gesetzentwurf zufolge bis 2015 gestellt werden können. Dabei soll pro Standort eine Lagerung von jährlich bis zu drei Millionen Tonnen Kohlendioxid möglich sein. Die betroffenen Gemeinden sollen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Für 2017 sei vorgesehen, die Regelungen zu überprüfen.

Der Gesetzentwurf wird nach Angaben der Ministerien jetzt innerhalb der Bundesregierung beraten. Mit einer abschließenden parlamentarischen Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet. 
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