Bestatter kritisieren geplante Beerdigung ohne Sarg
Senat befasst sich am Dienstag erstmals mit Änderung des
Bestattungsgesetzes
Unter anderem verwies er auf Risiken für die an der Bestattung beteiligten Personen beispielsweise durch das Austreten von Körperflüssigkeiten sowie die Schwierigkeit, den Leichnam im Grab zu betten. "Für derartige Probleme gilt es Lösungen zu finden, ehe ein Gesetz in Kraft tritt."
Der Berliner Senat befasst sich am 3. August erstmals mit der Gesetzesänderung. Das Vorhaben ist Teil des neuen Integrationsgesetzes. Es sieht vor, dass abweichend von der Sargpflicht "Leichen aus religiösen Gründen auf von Friedhofsträgern bestimmten Grabfeldern in einem Leichentuch ohne Sarg erdbestattet werden" können.
Berlin sei ein Einwanderungsland, wo Menschen mit unterschiedlichen Religionen lebten, begründet die Sprecherin der Senatssozialverwaltung Karin Rietz das Vorhaben. Diese unterschiedlichen Traditionen müssten respektiert werden und Unterschiede auch gelebt werden können.
Unterstützt wird der Vorstoß von der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib), die in der geplanten Gesetzesänderung "einen weiteren Schritt der Akzeptanz der muslimischen Bedürfnisse" sieht. "Die Beerdigung ohne Sarg gehört zu den notwendigen religiösen Riten", sagt Ditib-Sprecher Bekir Alboga.
Nach Schätzungen der Christlich-islamischen Begegnungs- und Dokumentationsstelle überführen derzeit 90 bis 95 Prozent der Muslime in Deutschland ihre Verstorbenen in die Herkunftsländer. In Hamburg, wo seit 15 Jahren die Bestattung ohne Sarg im Leinentuch möglich ist, gab es nach Angaben der Hamburger Friedhöfe im Jahr 2008 insgesamt 59 islamische Bestattungen ohne Sarg sowie 144 mit Sarg.
