Residenzpflicht: Flüchtlingsräte kritisieren Reise-Einschränkungen

Berlin und Brandenburg gewähren Ausländern mehr Bewegungsfreiheit

30. Juli 2010. Potsdam/Berlin (epd). Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg haben Nachbesserungen bei der Lockerung der sogenannten Residenzpflicht für Ausländer in den beiden Bundesländern gefordert. Es sei zu befürchten, "dass wegen der restriktiven Ausschlussgründe nur wenige Flüchtlinge von der Neuregelung profitieren werden", erklärten die Flüchtlingsräte am 29. Juli in Berlin und Potsdam. Das brandenburgische Innenministerium wies die Vorwürfe zurück.

Von der Reisefreiheit ausgeschlossen sind unter anderen verurteilte Straftäter. Dies sei "besonders fragwürdig", da Asylbewerber häufig wegen Bagatelldelikten wie Verstößen gegen Aufenthaltsbeschränkungen verurteilt würden, erklärte die integrationspolitische Sprecherin der Berliner Grünen, Canan Bayram. Ausländer, die wegen derartiger Verstöße verurteilt wurden, seien ausdrücklich nicht von der Reisefreiheit ausgeschlossen, sagte dagegen ein Sprecher des Potsdamer Innenministeriums. Diese seien von den Einschränkungen "ausdrücklich ausgenommen" und sollen Erlaubnisse bekommen.

Die Erlasse, mit denen Asylsuchende und Geduldete ab sofort gebührenfrei Dauererlaubnisse für den vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Bundesland beantragen können, sind am 29. Juli in Berlin und Brandenburg in Kraft getreten. In beiden Bundesländern leben derzeit rund 8.000 Menschen, die die Regelungen in Anspruch nehmen können.

Im brandenburgischen Erlass heißt es, die Dauererlaubnis dürfe zwar nicht für verurteilte Straftäter erteilt werden. Ausgenommen von den Beschränkungen seien jedoch Ausländer, die gegen Aufenthaltsbeschränkungen verstoßen haben und deshalb verurteilt wurden. Dies gelte auch bei wiederholten Verstößen und bei einer wiederholten Verurteilung wegen solcher Straftaten.

In dem Erlass heißt es weiter, der Rechtsanspruch auf Erteilung einer sogenannten Verlassenserlaubnis bestehe unabhängig davon, ob sich ein geduldeter Ausländer "hinreichend um seine Ausreise bemüht oder möglicherweise eine falsche Identität angegeben hat." Termine bei Behörden oder Gerichten außerhalb von Brandenburg können dem Erlass zufolge grundsätzlich ohne eine gesonderte Erlaubnis wahrgenommen werden. Der Erlass ist zunächst bis Ende 2015 befristet.

Kritik an den Erlassen kam auch von den Grünen im Brandenburger Landtag. Sie bezeichneten die Regelung als "Residenzpflicht light", bei der die Bewegungsfreiheit nicht für alle gelte. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für bestimmte Personengruppen sei unsinnig und beruhe nicht auf zwingenden bundesgesetzlichen Vorgaben, betonte die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Potsdamer Landtag, Ursula Nonnenmacher.

Wie die Flüchtlingsräte weiter betonten, es sei für Flüchtlinge häufig nicht möglich, einen Pass vorzuweisen. "Manche Herkunftsstaaten wollen Flüchtlinge aus politischen Gründen nicht zurücknehmen, einige Botschaften arbeiten nicht ordnungsgemäß." Zudem stellten manche Botschaften Pässe nur gegen hohe Schmiergelder aus. In vielen Fällen werde für den Passantrag auf die Zuständigkeit der Behörden im Herkunftsland verwiesen.

"Die Bewegungsfreiheit vieler Flüchtlinge wird weiterhin vom Ermessen der Sachbearbeiter in den örtlichen Ausländerbehörden abhängen", hieß es weiter. "Das ist völlig inakzeptabel."  Gleichzeitig begrüßten die Flüchtlingsräte jedoch die Erlasse Berlins und Brandenburgs und äußerten die Hoffnung, "dass sie Signalwirkung auf andere Bundesländer haben" werden.

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