Neuerliche Kirchenkritik an sächsischem Ladenöffnungsgesetz
Präsident des Berliner Konsistoriums sieht Rechts-Verletzungen
Forderungen des höchsten deutschen Gerichts fänden in dem sächsischen Entwurf keinen Niederschlag, betonte Seelemann. So müsse die "Durchbrechung" des Sonntagsschutzes in jedem Einzelfall durch Vorliegen "höherrangiger schutzwürdiger" Gründe gerechtfertigt sein. Auch die Erholungs- und Ausflugsortregelung ohne Beschränkung einer Zahl der freigegebenen Sonntage erfülle die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen in keiner Weise, so Seelemann.
Die sächsische Staatsregierung strebt einen fünften verkaufsoffenen Sonntag an. Er soll lokal begrenzt sein und insbesondere für Stadtteilfeste, Firmenjubiläen und Weihnachtsmärkte gelten, die nicht für die ganze Kommune Bedeutung haben. Außerdem soll die Öffnung von Videotheken von 13 bis 19 Uhr und von Autowaschanlagen rund um die Uhr am Sonntag möglich sein.
Oppositionsparteien, Gewerkschaften und Kirchen sind gegen die neuen Regelungen. Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen der sächsischen CDU/FDP-Koalition, wie der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft. Über die Lockerungen, die zum kommenden Jahr in Kraft treten sollen, muss noch der Landtag entscheiden.
