Neuerliche Kirchenkritik an sächsischem Ladenöffnungsgesetz

Präsident des Berliner Konsistoriums sieht Rechts-Verletzungen

21. Juli 2010. Berlin/Dresden (epd). In die Kritik an den geplanten Lockerungen im sächsischen Ladenöffnungsgesetz stimmt nun auch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ein. Was von Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) als Abbau von Bürokratie gefeiert werde, sei eine "eklatante Verletzung verfassungsrechtlicher Grundlagen", erklärte der Präsident des Berliner Konsistoriums, Ulrich Seelemann, am 20. Juli. Er verwies dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2009 zu den Berliner Ladenöffnungszeiten. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz erstreckt sich auch über Teile Ostsachsens.

Forderungen des höchsten deutschen Gerichts fänden in dem sächsischen Entwurf keinen Niederschlag, betonte Seelemann. So müsse die "Durchbrechung" des Sonntagsschutzes in jedem Einzelfall durch Vorliegen "höherrangiger schutzwürdiger" Gründe gerechtfertigt sein. Auch die Erholungs- und Ausflugsortregelung ohne Beschränkung einer Zahl der freigegebenen Sonntage erfülle die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen in keiner Weise, so Seelemann.

Die sächsische Staatsregierung strebt einen fünften verkaufsoffenen Sonntag an. Er soll lokal begrenzt sein und insbesondere für Stadtteilfeste, Firmenjubiläen und Weihnachtsmärkte gelten, die nicht für die ganze Kommune Bedeutung haben. Außerdem soll die Öffnung von Videotheken von 13 bis 19 Uhr und von Autowaschanlagen rund um die Uhr am Sonntag möglich sein.

Oppositionsparteien, Gewerkschaften und Kirchen sind gegen die neuen Regelungen. Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen der sächsischen CDU/FDP-Koalition, wie der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft. Über die Lockerungen, die zum kommenden Jahr in Kraft treten sollen, muss noch der Landtag entscheiden.

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