Sächsisches Ladenöffnungsgesetz an Landtag übermittelt

Minister: Vorschläge zur Entbürokratisierung finden große Zustimmung

15. Juli 2010. Dresden (epd). Ungeachtet anhaltender Kritik will die sächsische Staatsregierung die Neuregelungen für ein gelockertes Ladenöffnungsgesetz durch den Landtag bringen. Der am 14. Juli dem Parlament übermittelte Gesetzentwurf berücksichtige "angemessen die Interessen von Kunden, Händlern und Arbeitnehmern", erklärte Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) in Dresden. Es seien mehr als 30 Einschätzungen von Interessenvertretern eingegangen.

"Die Stellungnahmen zeigen, dass unsere Vorschläge zur Entbürokratisierung große Zustimmung finden", so Morlok. Die Staatsregierung habe ihre Arbeit gemacht. Nun könne das parlamentarische Verfahren im Landtag beginnen, hieß es weiter.

Die Lockerungen sollen bis spätestens zum 1. Januar in Kraft treten. Vorgesehen ist unter anderem ein fünfter verkaufsoffener Sonntag. Er soll lokal begrenzt sein und insbesondere für Stadtteilfeste und Weihnachtsmärkte gelten, die nicht für die ganze Kommune Bedeutung haben.

Durch Änderungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes soll außerdem die Öffnung von Videotheken von 13 bis 19 Uhr und von Autowaschanlagen rund um die Uhr am Sonntag möglich sein. Oppositionsparteien, Gewerkschaften und Kirchen sind gegen die neuen Regelungen. Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen der sächsischen CDU/FDP-Koalition.

Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Alexander Krauß, bezeichnete den Entwurf im Mai als "miserabel". Er sprach sich vor allem gegen den fünften Einkaufssonntag aus. Die Union dürfe christliche Grundwerte nicht auf dem "Altar des Kommerzes opfern", erklärte er damals.

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