Treberhilfe: Berlin startet Bundesratsinitiative für mehr Transparenz
Gesetzänderung soll Zugriff auf Unternehmensdaten ermöglichen
Mit der Initiative solle künftig verhindert werden, dass freie Träger durch "schlechte Bezahlung der Mitarbeiter und Tarifflucht" hohe Gewinne erwirtschaften, erklärte Bluhm zur Begründung in der Länderkammer. Zudem sollen die Zuwendungen an die freien Träger eine tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigten ermöglichen.
Als weitere Ergänzung des Sozialgesetzbuches XII will Berlin bei Nicht- oder mangelhafter Erfüllung von Leistungen Entgelte von den freien Trägern zurückfordern können. Dies sei bislang nur durch entsprechende Vereinbarungen "und damit faktisch gar nicht möglich" gewesen, betonte Bluhm.
Der Staat habe zwar schon jetzt das Recht zu überprüfen, ob freie Träger die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht haben. "Aber wir haben kein Recht zu überprüfen, wie die Träger die öffentlichen Mittel tatsächlich einsetzen, um ihre Leistung zu erbringen", erklärte Bluhm. Personalkosten, Personalausstattung, Buchhaltungszahlen, Gewinnspannen seien bislang nicht zugänglich. "Diese Intransparenz macht solch hohe Gewinne wie zum Beispiel bei der Treberhilfe möglich", betonte die Sozialsenatorin.
