Präimplantationsdiagnostik verstößt nicht gegen Embryonenschutzgesetz
Bundesgerichtshof sieht mit dem Urteil schwere ethische Fragen verbunden
Der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf betonte, mit dem Urteil seien schwere ethische Fragen verbunden. Es bleibe dem Gesetzgeber überlassen, ob er die sogenannte Präimplantationsdiagnostik verbieten und damit strafbar machen wolle. Der Arzt hatte in Abstimmung mit den Paaren nur die Eizellen ohne genetische Defekte übertragen. Die anderen Embryonen ließ er absterben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin als Kläger ging davon aus, dass diese als Präimplantationsdiagnostik bezeichnete Voruntersuchung nach dem Embryonenschutzgesetz verboten sei. Nach dem Gesetz wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wer Eizellen aus einem anderen Grund als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft befruchtet oder einen menschlichen Embryo "zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet".
Dementgegen war der Reproduktionsmediziner vor dem Landgericht Berlin im vergangenen Jahr in erster Instanz freigesprochen worden. Die Richter des Bundesgerichtshofs folgten nun im Wesentlichen der Argumentation der Vorinstanz. Die Berliner Richter hatten argumentiert, dass der Arzt nicht entgegen, sondern gerade zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gehandelt hatte. Der Vorbehalt der Paare, nur genetisch unbelastete Embryonen zu übertragen, stelle diese Primärabsicht nicht in Frage, so der BGH.
Gleichzeitig stimmten die Richter der Argumentation der Verteidigung zu. Demnach sei die rechtlich gestattete Untersuchung des Embryos nach der Einpflanzung in den Mutterleib mit erheblichen Risiken verbunden, während die Präimplantationsdiagnostik nach wissenschaftlichen Erkenntnissen risikofrei sei. Basdorf betonte allerdings, dass es bei dem Urteil nicht um die "medizinisch-ethisch gar nicht gangbare Selektion von Embryonen und damit verbunden, die Erlaubnis einer Produktion von Wunschkindern" gegangen sei.
Während der Verhandlung hatten der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), und der frühere Thüringer Landesbischof Christoph Kähler vor der Freigabe der Embryonen-Selektion gewarnt. Wenn die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich zugelassen werde, gebe es kein Halten mehr, warnte Hüppe im Deutschlandfunk. Dann gehe es nur noch um "Selektionen, was ist lebenswert und was ist nicht mehr lebenswert".
In einem Interview mit MDR info sagte zudem Altbischof Kähler, er wolle sich "gar nicht vorstellen, was dann passiert, wenn die Barrieren einfach beiseite geräumt werden". Kähler, der auch Mitglied des Nationalen Ethikrates ist, warnte davor auszuwählen, um zum Beispiel Erbmaterial zur Heilung für kranke Geschwister zu produzieren. Zudem gebe es Menschen, die dächten, "sie könnten auch Designerbabys haben", sagte der Theologe. "Das ist hoch problematisch." (3525/06.07.2010)
Thüringen gibt 1,6 Millionen Euro für Kirchensanierungen
Erfurt (epd). Das Thüringer Bauministerium hat am 6. Juli 1,6 Millionen Euro für die Sanierung historischer Kirchen freigegeben. Die Mittel für die "Förderinitiative Kirche" sind nach Angaben des Ministeriums für Arbeiten an den evangelischen Kirchen in Warza bei Gotha, in Kirchheim bei Arnstadt und im Saalfelder Ortsteil Graba bestimmt. Weitere Fördergelder seien für Landesprogramme zur städtebaulichen Sanierung und zur Verbesserung des Wohnumfeldes von Plattenbaugebieten im ländlichen Raum vorgesehen. Als Beispiele wurden Ortsteilzentren in Leinefelde und Saalburg-Ebersdorf genannt. Insgesamt stelle das Ministerium über elf Millionen Euro bereit. (3507/06.07.2010)
Gen-Untersuchung von Embryos seit Jahren umstritten - (Hintergrund)
Berlin (epd). Die genetische Untersuchung eines Embryos, bevor er der Frau eingepflanzt wird, gehört zu den seit Jahren umstrittenen medizin-ethischen Themen. 2003 legte die FDP-Bundestagsfraktion, damals in der Opposition, einen Gesetzentwurf zur Lockerung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) vor. Bei ihren Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr machten Union und FDP hingegen einen großen Bogen um die Fragen des Embryonenschutzes - wohlwissend, dass die Koalitionspartner dabei weit auseinanderliegen.
Dass allerdings Bedarf besteht, das deutsche Embryonenschutzgesetz zu überarbeiten, zeigt der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Auch die Entwicklungen in der Forschung mit embryonalen Stammzellen passen mit den Regelungen des Gesetzes vielfach kaum mehr zusammen.
Sehr differenziert setzte sich 2003 der Nationale Ethikrat in einer Stellungnahme mit der PID auseinander. 15 der insgesamt 25 Mitglieder hielten die Embryonenuntersuchung in engen Grenzen für ethisch vertretbar. Bei Paaren, die ein hohen Risiko trügen, ein Kind mit einer schweren und nicht-therapiebaren genetisch bedingten Erkrankung oder Behinderung zu bekommen, sei PID sinnvoll. Die Eltern könnten ohne PID in einen existenziellen Konflikt geraten. So argumentierte etwa der evangelische Theologe Richard Schröder.
Der Ethikrat empfahl allerdings, dass PID nur an wenigen lizenzierten Zentren vorgenommen werden sollte. Eine unkontrollierte Ausweitung der Embryonenselektion könne so verhindert werden. Das Vorgehen des Berliner Gynäkologen hätte der Ethikrat vermutlich nicht gutgeheißen. Neun Ethikrat-Mitglieder sprachen sich damals gegen die Zulassung von PID aus, darunter der damalige evangelische Bischof der Landeskirche Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber. Die Embryountersuchung sei unvereinbar mit dem Lebensschutz und dem Diskriminierungsverbot, argumentierte die Gruppe. Die "menschliche Verfügungsmacht" dürfe nicht weiter gesteigert werden.
In der katholischen Kirche ist dies einhellige Meinung. Der katholische Medizinethiker Dietmar Mieth drückte dies im evangelischen Monatsmagazin "Chrismon" einmal deutlich aus: Der Mensch dürfe nicht definieren, was eine Person ausmacht, sagte der Tübinger Theologieprofessor. Bei der Präimplantationsdiagnostik würden Embryonen aussortiert und verworfen. Man unterscheide dabei also "zwischen lebenswerten und lebensunwerten Embryonen". (3518/06.07.2010)
Thüringen: Sozialministerin ruft zu Protest gegen NPD-Konzert auf
Kirche in Gera zunehmend Zielscheibe für rechtsextreme Übergriffe - (Zusammenfassung)
Gera (epd). Thüringens Sozialministerin Heike Taubert (SPD) hat zu friedlichen Protesten gegen das NPD-Konzert "Rock für Deutschland" am 10. Juli in Gera aufgerufen. Es müsse verhindert werden, dass "die Nazis von heute durch die Hintertür in unsere Köpfe" gelangen, erklärte sie am 6. Juli in Erfurt. Die ehemalige DDR-Bezirksstadt Gera ist bereits zum siebenten Mal Treffpunkt für das NPD-Konzert, zu dem vor einem Jahr rund 4.000 Besucher kamen.
Für Gegenaktionen des Interkulturellen Vereins stellt das Erfurter Sozialministerium nach eigenen Angaben aus Lottomitteln 2.000 Euro zur Verfügung. Die Initiative bereitet für Sonnabend unter dem Motto "Gera bunt tolerant weltoffen" ein Straßenfest in der Innenstadt vor. Unterdessen registrierten die Kirchen eine Zunahme von Vorfällen mit rechtsextremem Hintergrund in der Stadt.
Wiederholt seien an der Trinitatiskirche Plakate für das Friedensgebet am 10. Juli abgerissen und Auf-kleber mit rechtsextremen Drohungen angebracht worden, berichtete Pfarrer Michael Kleim. Im Stadt-zentrum wurden zudem fünf "Stolpersteine" zum Gedenken an jüdische Opfer des Nationalsozialismus geschändet. Damit versuchten rechtsradikale Gruppen zum wiederholten Mal, Gera als Aktionsort zu nutzen, betonte Kleim. "Als Christen setzen wir diesem Treiben unseren Mut und Glauben entgegen", fügte der stellvertretende Superintendent hinzu. Für 10. Juli sind ab 8 Uhr mehrere Gegenveranstaltungen geplant, darunter eine Demonstration und ein "Buntes Buffet" mit Redebeiträgen und einem Kinderprogramm. (3527/06.07.2010)
Berlin plant weiteres Flüchtlingsheim
Alternativstandorte für Erstaufnahmeeinrichtung Motardstraße gesucht
Berlin (epd). Der Berliner Senat plant ein weiteres Heim für Asylbewerber. Dabei gehe es um eine Einrichtung für 100 Personen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, erklärte Sozialstaatssekretär Rainer-Maria Fritsch (Linke) am 6. Juli in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Verhandlungen zwischen dem potenziellen Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales seien noch nicht abgeschlossen.
Zurzeit verfügt das Land laut den Belegungsplänen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) über rund 1.700 vertraglich gebundene Wohnheimplätze in sechs Einrichtungen einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung Motardstraße in Berlin-Spandau. Darüber hinaus stehen weitere knapp 5.000 Plätze in Einrichtungen zur Verfügung, die nicht vertraglich gebunden sind. Während in den zurückliegenden Jahren wegen geringeren Bedarfs Wohnheimplätze abgebaut wurden, steige die Zahl der Asylbegehren seit 2006 wieder an. Bundesweit stieg 2009 die Zahl der Anträge gegenüber dem Vorjahr um rund 25 Prozent, hieß es weiter. In Berlin nahm die Belegung von Wohnheimplätzen seit 2007 von 3.426 auf 5.776 Personen im Frühjahr 2010 zu.
Für die von Flüchtlingsinitiativen wegen ihrer abgeschiedenen Lage in einem Industriegebiet stark kritisierte Erstaufnahmeeinrichtung in der Motardstraße würden derzeit "Alternativen geprüft", erklärte Staatssekretär Fritsch weiter. Dabei sei es denkbar, dass die Erstaufnahmeeinrichtung auch an zwei verschiedenen Standorten betrieben wird.
Gesucht werde eine Gesamtkapazität von 400 Plätzen an einem Standort oder verteilt auf zwei Standorte in der Größenordnung von 150 bis 250 Plätzen. "Ein Standort in Industriegebieten wird ausgeschlossen, sofern damit gesundheitliche Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner einhergehen sollten", betonte Fritsch. Sollte die umstrittene Einrichtung in der Motardstraße beibehalten werden, soll im Rahmen von geplanten Renovierungsarbeiten auch geprüft werden, "ob eine individuellere Raumaufteilung" etwa für Familien und behindertengerechte Unterkünfte möglich sind. (3514/06.07.2010)
Berlin: Mehrjährige Haftstrafen für zwei Polizisten wegen schweren Raubes
27 und 42 Jahre alte Beamte hatten Vietnamesen bei Kontrollen Geldbeträge abgenommen
Berlin (epd). Zwei Polizisten, die vietnamesischen Staatsangehörigen wiederholt Geldbeträge abgenommen haben, sind am 6. Juli vom Berliner Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht habe die 27 und 42 Jahre alten Beamten wegen schweren Raubes zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt, teilte die Pressestelle der Berliner Strafgerichte in der Bundeshauptstadt mit.
Den Angaben zufolge verlieren beide Beamte mit dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig sei, ihre Arbeitsplätze. Die beiden Angeklagten seien bei der Bundespolizei tätig gewesen und hätten in ihrer Dienstzeit wiederholt vietnamesische Staatsbürger ohne Grund kontrolliert. Dabei hätten sie ihnen in acht Fällen Geldbeträge zwischen 3 und 300 Euro abgenommen. Außerdem hätten sie zum Teil die SIM-Karten ihrer Handys zerstört, um ihre Opfer daran zu hindern, Hilfe zu holen.
Beide Angeklagten, deren Drohungen im Wesentlichen von ihrer Polizeiuniform ausgegangen seien, hätten umfassende Geständnisse abgelegt, hieß es weiter. Mit ihrem Vorgehen sei dem Ansehen der Polizei schwerer Schaden zugefügt worden. Die Angeklagten hätten alle Taten nach demselben Muster ausgeführt, indem sie sich wehrlose Opfer gesucht hätten.
