Klaus Schimpf
Klaus Schimpf, Pfarrer im Ruhestand, hat ein buntes Leben. In der Gropiusstadt in Berlin-Neukölln, einer zwischen 1962 und 1975 errichteten Hochhaussiedlung, baute er die Gemeinde auf, bevor der heute 74-Jährige 1973 mit Frau und zwei Kindern, die gerade im schulpflichtigen Alter waren, für sechs Jahre nach Lateinamerika ging.
In Montevideo betreute er eine deutsche Gemeinde und war Pastor der Kirche am Rio de la Plata, zu der Christen in Argentinien, Paraguay und Uruguay gehören. Nach sechs Jahren entschieden er und seine Frau, nach Deutschland zurückzugehen. Seine Kinder waren da Teenager und ihm wurde bewusst, wie schwierig es für sie war, ihre gewachsenen Kontakte in der Schule, die Freundschaften aufzugeben und wieder ganz neu anzufangen in einem Land, das sie kaum noch kannten.
In Berlin-Lichtenrade hatte Schimpf seine letzte Pfarrstelle. Daneben hat er im internationalen Konvent der Kirchen und Gemeinden ehrenamtlich mitgearbeitet. Seit fünf Jahren ist er Mitglied der Berliner Härtefallkommission. Solche Kommissionen gibt es in allen Bundesländern. Seit 2005 haben die Bundesländer die Möglichkeit, in Fällen von humanitären Härten Menschen, denen die Abschiebung droht, ein Aufenthaltsrecht zu
erteilen. In den Kommissionen werden Härtefälle beraten und dann dem Innensenator zur Entscheidung vorgelegt. „Etwa 100 Fälle habe ich bisher in der Härtefallkommission, die in Berlin aus sieben Personen besteht, eingebracht“, sagt Schimpf. „Zwei Drittel der Fälle kommen durch, bekommen also einen Aufenthaltsstatus.“
Um als Fall in die Kommission zu kommen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Die Menschen müssen integriert sein und dürfen nicht straffällig geworden sein, müssen Deutsch sprechen, einen festen Wohnsitz haben. Und sie müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. „Das muss man erst mal schaffen“, sagt Schimpf, „einen Unterhalt zu erwirtschaften, der rund 250 Euro über dem Hartz-IV-Satz liegt. Und das bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation.“
Und das werde auch regelmäßig von der Ausländerbehörde überprüft, wenn die Aufenthaltserlaubnis gewährt wurde. Zu den humanitären Gründen, die ausschlaggebend für eine Aufenthaltserlaubnis sind, gehören schwere Krankheiten, hohes Alter, Reiseunfähigkeit. Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, das Heimatland ihrer Eltern nicht kennen, zählen nach den Paragraphen nicht dazu. Für Schimpf ist dies ein Härtefall. Doch die Entscheidung trifft der Innensenator. „Wir sitzen dann mit den Menschen hier und müssen den Bescheid mitteilen. Die haben Tränen in den Augen und sind hilflos, wenn sie abgelehnt wurden. Das ist Katastrophenseelsorge“, sagt Schimpf und denkt an seine Zeit in Lateinamerika. Da habe er auch mit Behörden zu tun gehabt, aber es habe immer jemanden gegeben, der sich auskannte und ihm geholfen hat.
