Fonds missionarischer Aufbruch

Landeskirche vergibt Finanzhilfen an Projekte für neue Strukturen im Gemeindeaufbau. Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat einen Fonds zur Unterstützung missionarischer Initiativen und neuer Strukturen im Gemeindeaufbau aufgelegt.

1. Ausstattung des Fonds

Dieser Fonds ist bislang mit ca. 1,3 Millionen EUR ausgestattet. Die Kirchenkreise sind gebeten worden, diesen Fonds zusätzlich zu verstärken. Einzelne Zusagen liegen bereits vor. Die missionarischen Projekte sollen aus Zinsen des angelegten Geldes gefördert werden.


2. Antragsverfahren

Anträge sind jeweils bis zum 28.2. oder 31.8. eines Jahres an das Konsistorium Abt. 2 / z. H. Pröpstin Friederike von Kirchbach zu stellen.  Sie sollen, auch wenn das Projekt ein Projekt einer oder mehrerer Gemeinden oder Gruppen ist, über den Kirchenkreis gestellt und vom Kreiskirchenrat oder dem entsprechenden übergeordneten Rechtsträger befürwortet werden.

Zum Antrag gehören:

  • eine kurze Beschreibung des geplanten Projekts
  • eine reflektierende Erläuterung der missionarischen Situation am jeweiligen Ort sowie der Zielgruppe
  • Angaben zur Dauer des Projekts
  • Kriterien für die Feststellung von Ergebnissen
  • ein Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenmittel z.B. der Gemeinde, Zuschüsse z.B. des Kirchenkreises, weitere Fördermittel, Spenden)

3. Kriterien

Folgende Kriterien sollen bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden:

  • Es soll ein neues Projekt sein.
  • Das Projekt hat Modellcharakter und ist als Erprobungsprojekt in der Regel befristet.
  • Das Projekt soll die missionarische Situation reflektieren und eine Zielsetzung haben, wie sie in den Leitlinien kirchlichen Handelns in missionarischer Situation sowie dem Perspektivprogramm der EKBO „Salz der Erde“ entfaltet ist.
  • Das Projekt soll öffnenden Charakter haben, die Zugangschwelle für Interessierte niedrig halten, aus der binnenkirchlichen Orientierung herausführen und zum Glauben einladen.
  • Das Projekt soll konkrete Zielgruppen (insbesondere auch Konfessionslose) in den Blick nehmen. Dazu gehört die Überlegung, in welcher Form das Evangelium an die entsprechende Zielgruppe vermittelt werden soll.
  • Das Projekt soll die Grenzen traditioneller Gemeindearbeit überschreiten und Ansätze für einen neuen Aufbruch enthalten. Das Projekt kann vorhandenen Strukturen parochialer Arbeit durch neue Ansätze (Team-arbeit, gemeindeübergreifende Projekte, Vernetzung) ergänzen.
  • Zur Finanzierung des Projektes werden Eigenmittel (Haushaltsmittel oder Spenden) eingebracht.

4. Entscheidungsverfahren

Die Anträge werden vom Kirchenleitungsausschuss „Missionarische Initiativen“ gesichtet und bewertet. Dabei werden die unter 3. genannten Kriterien berücksichtigt, auch wenn nicht bei jedem Projekt alle Kriterien in gleicher Weise erfüllt werden. Er entwickelt daraus eine Empfehlung zur Förderung an den Verfügungsmittelausschuss. Dieser entscheidet über die Förderung. Dem Verfügungsmittelausschuss gehören an: der Bischof als Vorsitzender, der Präsident des Konsistoriums, die Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und des Ordnungsausschusses der Landessynode sowie ein Mitglied des Ältestenrates der Landessynode. Die Förderung ist grundsätzlich befristet. In begründeten Fällen kann eine Förderung um eine weitere Frist verlängert oder mit der Auflage einer Überprüfung des Projektstandes nach einer bestimmten Zeitphase verbunden werden.


5. Begleitung und Dokumentation

Die Missionarischen Dienste können zur Beratung bei der Antragstellung hinzugezogen werden. Bei bewilligter Förderung ist eine zeitnahe Dokumentation anzufertigen. Gegebenenfalls geschieht die Begleitung des Projektes durch die Missionarischen Dienste bzw. den Kirchenleitungsausschuss Missionarische Initiativen.

Fonds missionarischer Aufbruch: Antragsformular herunterladen

Bisher geförderte Projekte: Liste herunterladen

A 1 Fondskriterien_neu.pdfA 1 Fondskriterien

A 2_ Handreichung.pdfA 2 Handreichung

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