Stiftungen
Im Bereich der Landeskirche existiert eine Vielzahl von rechtlich selbständigen und unselbständigen kirchlichen Stiftungen mit ganz unterschiedlichen Stiftungszwecken. Einige dieser Stiftungen gehen zurück auf mittelalterliche Armen- und Hospitalstiftungen, viele sind im Zuge der diakonische Bewegung im 19. Jahrhundert errichtet worden und ein Teil der Stiftungen sind Neugründungen im vergangenen Jahrzehnt.
Die rechtlich unselbständigen Stiftungen bestehen in Trägerschaft einer kirchlichen Körperschaft und werden von dieser beaufsichtigt. Die rechtlich selbständigen kirchlichen Stiftungen in Bereich der Länder Brandenburg und Sachsen unserer Landeskirche stehen unter kirchlicher Aufsicht, ausgeübt durch das Konsistorium. Die kirchlichen Stiftungen in Berlin stehen unter der Staatsaufsicht des Landes Berlin.
Die Landeskirche hat die Kulturstiftung St. Matthäus
und die Schulstiftung errichtet. Privatpersonen haben Stiftungen errichtet um den missionarischen Aufbruch in unserer Kirche zu fördern, Kirchengebäude zu erhalten oder Personalkostenanteile für kirchliche Mitarbeiter zu finanzieren. Kirchengemeinden haben Stiftungen mit dem Ziel errichtet, ihre kirchlichen Bauwerke zu erhalten oder kirchliche Kulturgüter zu sichern und zu bewahren.
Die kirchliche Stiftungsaufsicht berät und unterstützt Stifter gern bei der Errichtung einer kirchlichen Stiftung.
Weitere Informationen:
Landeskirchliche Stiftungen:
[#info#schulstiftung-ekbo#de#], www.schulstiftung-ekbo.de
Frank Olie, Tel.: 030 24344-454, Fax.: 030 24344-456
[#f.olie#schulst.ekbo#de#]
