Evangelischer Religionsunterricht in Berlin und Brandenburg
Ist Religion etwas Gutes? Oder gefährlich? Ist Religion im Prinzip immer gleich? Und beten alle zu einem Gott?
Religionsunterricht will auf der Suche nach qualifizierten Antworten helfen und zugleich Respekt vor dem Glauben vermitteln.
Im geschützten Lernort Schule können Kinder und Jugendliche Kriterien entwickeln, mit denen sie unterschiedliche Religionen kennen lernen. Deshalb ist Religionsunterricht auch für Kinder und Jugendliche wichtig, die selbst nicht glauben oder andere religiöse Überzeugungen vertreten. Das Grundgesetz nennt dies „Religionsmündigkeit erlangen“.
Evangelischer Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht in Berlin und Brandenburg
Leitbild der Religionslehrkräfte
Leitbild der Religionslehrkräfte
Statistik des Evangelischen Religionsunterrichts in der EKBO
Statistik des Evangelischen Religionsunterrichts
Bildungsaufgaben des Religionsunterrichts
Mit dem Religionsunterricht verbinden sich vier Bildungsaufgaben: Die Welt verstehen - Nach Sinn fragen - Über Glauben nachdenken - Für Menschenwürde eintreten.
Inklusion im Bildungsbereich
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) im Bildungsbereich der Berliner und Brandenburger Schulen ist ein wichtiges Vorhaben, das von unserer Landeskirche aktiv unterstützt wird.
Gesetzliche Bestimmungen
In Berlin und Brandenburg ist Religionsunterricht ein freiwilliges Unterrichtsfach in der Schule. Im Freistaat Sachsen ist Religionsunterricht ein gleichberechtigtes Unterrichtsfach in allen Schularten.
Lehrpläne
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 gilt der Rahmenlehrplan aus dem Jahr 2007. Für die Sekundarstufe II und die Berufliche Bildung werden derzeit Curricula erprobt.
Arbeitsstellen Religionsunterricht
Fragen zum Religionsunterricht (auch an Berufsschulen, s.u.) in Ihrer Region beantwortet Ihnen gern die zuständige Arbeitsstelle für den Religionsunterricht.
